Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mit Schreiben vom 1. Oktober 2012 informiert das Bundesministerium für Finanzen über die Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2012, 1. Januar 2013 und 1. August 2013.
BMF-Schreiben – Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten

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