Weihnachtsgrüße

Weihnachtsgrüße des Vorsitzenden Bernhard Freisler:

Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, geruhsame Feiertage sowie einen guten Start in ein gesundes und glückliches neues Jahr.

Das Jahr war ein Besonderes!

Veranstaltungen zu organisieren war und ist fast nicht möglich. Die Verbandsarbeit war stark beeinträchtigt. Die Interessen zu erfassen war schwieriger als in der bisherigen Praxis und die Vertretung derselben genauso. Alle mussten lernen, wie das mit Telefon- beziehungsweise Videokonferenzen – technisch sowie organisatorisch funktionieren – auch weil es dafür ver- schiedene technische Lösungen gibt.

Auch die „Sitzungen“ des Beamtenbundes Baden-Württembergs (BBW) und unseres Bundes- verbandes fielen aus oder wurden virtuell durchgeführt. Ausnahme war eine BBW- Landesvorstandssitzung, die in einer Stadthalle mit einem Hygienekonzept und viel Platz für die 20 Anwesenden durchgeführt wurde. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir entschie- den haben auch unsere Mitgliederversammlung 2020 nicht wie üblich im November stattfinden zu lassen. Wir werden sie nachholen, sobald es die Lage erlaubt. Auch unsere Arbeitstagung sowie die jährliche Exkursion werden wir selbstverständlich wieder aufleben lassen.

Und trotzdem haben wir Beamteninteressen und im März ist Landtagswahl. Der BBW hat Wahlprüfsteine ausgearbeitet und an die relevanten Parteien verschickt. In der Februarausga- be des BBW-Magazins sollen die Antworten veröffentlicht werden. Wir hoffen das hilft ihnen allen, bei der Wahlentscheidung im März 2021 das Kreuz „richtig“ zu setzen.

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass im Landesbesoldungsgesetz für den 1. Ja- nuar 2021 geregelt ist, dass wir Beamte im Lande 1,4 % Besoldungserhöhung bekommen. Das ist noch Ausfluss und Abschluss der Entscheidungen aus der letzten Erhöhungsrunde. Nun wurde für die Bundesbeamten geregelt, dass sie im April 2021 auch 1,4 % und im April 2022 nochmals 1,8 % mehr bekommen. Das sehe ich als ersten Hinweis in Richtung dessen, was wir 2022 und 2023 erwarten dürfen. Ich hoffe, dass die Inflationsrate auf der Ausgaben- seite die Einnahmeseite der Beamten in dieser Zeitspanne nicht übersteigen wird.

Darüber hinaus ist auch erfreulich, dass die Justiz in zunehmendem Ausmaß Entscheidungen zur Alimentation von Beamten, Richtern und Soldaten trifft, die die Willkür der Politiker des Dienstherrn einbremsen. Zuletzt wurde vom Bundesverfassungsgericht die Reduktion der Ein- kommensgrenze der Ehepartner für den Eintritt in das Beihilfesystem von 18.000 auf 10.000 € für rechtswidrig erklärt. Im Januar 2021 wird der Betrag sogar, wie in Bayern, auf 20.000 € er- höht. Jedoch beabsichtigt das Finanzministerium die Berechnungsgrundlage zu Lasten der Beamten zu verändern. Dagegen wehren wir uns mit Hilfe des Beamtenbundes.

Wesentliche uns negativ betreffende Entscheidungen der grün-roten Regierungszeit im Lande, wie zum Beispiel die abgesenkte Eingangsbesoldung, wurden inzwischen korrigiert und den betroffenen jungen Beamten wurde die vorenthaltene Alimentation nachbezahlt. Der wichtige Punkt der lebenslänglichen 50 %-igen Beihilfe im Krankheitsfall – unabhängig von der Famili- ensituation beziehungsweise der Pensionierung – ist jedoch noch offen. Diese Korrektur muss noch erfolgen! Kein anderes Bundesland ist dem gefolgt und die Versicherungswirtschaft hat dem Beamtenbund erklärt, dass die inzwischen abgeschlossenen Verträge angepasst werden können, so dass sie für die Betroffenen günstiger werden würden. Dann bleiben noch die Rücknahme der erhöhten Kostendämpfungspauschale und die zahntechnischen Leistungen.

Weiterhin ist zu konstatieren, dass der Rechtschutz über den Beamtenbund immer wieder für einzelne Mitglieder von größter Bedeutung ist und von diesen als hilfreich empfunden wird. Ich kann dazu aus meiner dienstlichen Kenntnis aus der größten Personalverwaltung im Land nur hinzufügen, dass der Beamtenbund auch an der Stelle einen qualitativ guten Job macht.

Als immer drängendere Problematik erscheint mir die Dienstpostenbewertung der juristischen Posten in den Landratsämtern. Diese scheint sich gegenüber den Bewertungen der anderen staatlichen sowie der kommunalen Dienstposten zunehmend auseinander zu entwickeln. Das werden wir überprüfen und wenn es aus unserer Sicht so ist, zu einem unserer zukünftigen Themen machen.

Ferner bin ich der Meinung, dass wir daran erinnern sollten, dass früher bei der Polizei mehr Juristen in Führungsfunktionen beschäftigt wurden. Die Meldungen zu verfassungsdubiosen rechtslastigen Zirkeln beziehungsweise Aktivitäten von Polizisten lassen aufhorchen. Juristen, die hinsichtlich unserer verfassungsmäßigen Ordnung bestens ausgebildet sind, könnten zur besseren Bewältigung der Problematik beitragen. Deshalb sollten in jeder der 15 Polizeidirek- tionen Juristen standardmäßig in der Leitungsebene, zum Beispiel als Referatsleiter Personal, implantiert werden.

Abschließend rege ich an, nach der Landtagswahl ein Ausschuss für den öffentlichen Dienst zu installieren. Ich verspreche mir davon, dass nicht ständig nur über neue Aufgaben und Geld debattiert und entschieden wird, ohne über die Beschäftigten zu reden. Damit hätten wir ein Gremium des Dienstherrn, das aus Mitgliedern aller Landtagsfraktionen – also den Volksver- tretern – bestünde, das sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt, die die Auf- gaben erfüllen sollen. Jeder Konzern, der so viele Beschäftigte hat wie das Land, hätte eine Organisationseinheit auf der obersten Ebene, die sich mit dem Personal beschäftigt – neben einer für die Finanzen. Bayern hat das mit erfreulichem Ergebnis bereits vorgemacht. Für die Zukunft unseres Landes wäre das eine strukturell bedeutende positive Entwicklung.

Also sehen Sie, wir brauchen auch in Zukunft eine organisierte Interessenvertretung für unser Arbeits- und Einsatzfeld! Machen Sie mit!

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Andreas Schwarz MdL beim VHV – online

Für einen virtuellen Gastvortrag mit Diskussionsrunde konnten wir Andreas Schwarz MdL gewinnen. Am 28.01.2021 um 18:00 Uhr findet eine exklusive Online-Veranstaltung mit unseren Mitgliedern statt. Bitte melden Sie sich mit Ihrer Email-Adresse bis 25.01.2021 an bei Simone.Elwenholl@wm.bwl.de. Wir senden Ihnen am Tag vor dem Termin die Einwahldaten für cisco-webex zu.

Themen könnten sein: Bürgerversicherung bzw. Wahlrecht zur gesetzlichen Krankenversiche- rung; wieso Aufstieg erleichtern; Werbung für Staatsverwaltung mit besserer Nachwuchsrekru- tierung und schnelleren Einstellungsprozessen; wozu noch Chancengleichheit für Frauen, wenn über die Hälfte der Eingestellten Frauen sind; was soll gegen das Image von “verstaub- ten Amtsstuben” unternommen werden; Fort- und Weiterbildung durch Führungsakademie und Speyer; was sollen wir als Fachleute für das Gemeinwohl von einem Austausch mit der Pri- vatwirtschaft lernen; mehr Juristen in die Polizei; gerechte Besoldung der Staatsbeamten in den Landratsämtern; Ministerialzulage; Landtagsausschuss öffentlicher Dienst

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Mitgliederversammlung 2020

Liebe Mitglieder,

die Corona-Pandemie führt leider dazu, dass wir auch unsere Mitgliederversammlung nicht wie gewohnt im November durchführen können.

Sobald absehbar ist, wann solche Veranstaltungen wieder gefahrlos möglich sind, werden wir einen neuen Termin festlegen und Sie entsprechend informieren.

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Verbandsexkursion 2020

Liebe Mitglieder,

angesichts der nach wie vor angespannten Pandemielage können wir unsere für den 8. Oktober 2020 geplante Verbandsexkursion dieses Jahr leider nicht durchführen.

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Rechtsschutz: Land kommt Forderung des BBW nach: Kulanzregelung für Fristen bei Widerspruchs- und Anhörungsverfahren des LBV


Das Land kommt der Forderung des BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) nach und verzichtet vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend auf das Einhalten von Fristen bei der Einlegung von Widersprüchen sowie bei Anhörungen. BBW-Chef Kai Rosenberger ist erfreut, dass die gemeinsame Initiative von BBW und seinem Mitgliedsverband, dem Seniorenverband öffentlicher Dienst BW, so schnell zum Erfolg geführt hat. Rosenberger: „Damit stellt das Land in der aktuell angespannten Situation den Rechtsschutz der Beschäftigten sicher.“
Die Kulanzregelung ist auf den Gültigkeitszeitraum der Corona-Verordnung begrenzt. Sie gilt damit rückwirkend für den Zeitraum vom 18. März 2020 bis derzeit 15. Juni 2020, teilte das Finanzministerium mit. Als „Herrin des Widerspruchsverfahrens“ werde das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) während dieser Zeit auch Widersprüche in der Sache entscheiden, die eigentlich wegen Fristversäumnis zurückzuweisen wären. Sofern seit dem 18. März bereits Widersprüche wegen Überschreiten der Fristen als unzulässig zurückgewiesen wurden, bittet das Ministerium die Betroffenen, sich mit dem LBV in Verbindung zu setzen, da ein Wiederaufgreifen der Verfahren von Amts wegen nicht möglich sei.
Trotz Osterfeiertage hat es nur drei Wochen gedauert bis das Finanzministerium der dringenden Aufforderung des BBW nachkam, während der Corona-Krise den Rechtsschutz möglichst durch Lockerung der Widerspruchs- und Anhörungsfristen sicherzustellen.
Das weiß man in den Reihen des BBW und seiner Mitgliedsverbände
zu schätzen. Mit der getroffenen Kulanzregelung komme
das Land während den derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen
insbesondere Seniorinnen und Senioren entgegen, die nicht nur in
Beihilfeangelegenheiten auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen
seien, betont BBW-Vorsitzender Rosenberger. Aber auch aktive
Beamtinnen und Beamte seien froh, wenn sie in diesen Zeiten
der vielfältigen Belastungen und Überstunden im Dienst der Allgemeinheit
nicht auch noch Fristen in ihren eigenen Angelegenheiten
stets auf den Tag einhalten müssen.

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Terminplanung

Liebe Mitglieder,

auch wir müssen uns der aktuellen Situation anpassen und unsere jährliche Arbeitstagung, die wir für Ende Juni geplant hatten, dieses Jahr aussetzen.

Ob die für den 8. Oktober geplante Verbandsexkursion stattfinden kann, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie hier natürlich auf dem Laufenden.

Bleiben Sie gesund!

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Protokoll der Mitgliederversammlung

Das Protokoll der Mitgliederversammlung finden Sie hier

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Einladung zur Mitgliederversammlung am 19. November 2019

um 17 Uhr mit MdL Rainer Stickelberger als Gastredner

im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau BW

Theodor-Heuss-Straße 4, 70174 Stuttgart (Raum Stuttgart)

17.00 Uhr Begrüßung

17.05 Uhr Verbandspolitischer Teil

Tagesordnung:

  1. Bericht des Vorstands
  2. Finanzbericht
  3. Bericht der Rechnungsprüfer
  4. Entlastung des Vorstands
  5. Wahlen
  6. Anträge
  7. Sonstiges

18.00 Uhr Rainer Stickelberger, MdL und Minister a. D., Mitglied der SPD-Fraktion

                 Vortrag mit Diskussion:

                 Positionen der SPD-Fraktion zum öffentlichen Dienst und den berufspolitischen

                 Anliegen der Beamten im Lande

19.30 Uhr Gemeinsamer Abschluss mit Abendessen.

Gäste sind uns herzlich Willkommen!

Bitte melden Sie sich wegen der Essensbestellung bei Frau Elwenholl

(E-Mail: Simone.Elwenholl@wm.bwl.de, Tel.: 0711/123-2210) an.

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Verbandsnachrichten Oktober 2019

Hier finden Sie aktuellen Verbandsnachrichten vom Oktober 2019:

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Verbandsnachrichten September 2019

Liebe Mitglieder,

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