Recht auf Information wird gestärkt
Ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen wird ein Auskunftsanspruch über den Versicherungsschutz, damit der Patient frühzeitig weiß, ob die Kosten der geplanten Behandlung übernommen werden. Zudem sollen die Versicherten in der Regel Einblick in ihre Patientenakte nehmen dürfen, ohne dafür einen Anwalt oder einen anderen Arzt einschalten zu müssen.
beck-aktuell-Redaktion, Verlag C.H. Beck, 4. Februar 2013.
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