Das Verwaltungsgericht Koblenz hat offensichtlich erhebliche Zweifel daran, ob die derzeitige Besoldung im Landes- und Kommunaldienst der verfassungsrechtlichen Verpflichtung der Dienstherrn genügt, ihre Beamten amtsangemessen zu alimentieren. Im Ergebnis sehen die Richter eine greifbare Abkoppelung der Beamtenbesoldung von der allgemeinen finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Laut der Pressemitteilung Nummer 1/2014 des Gerichts – siehe unten – soll das
Seiten: 1 2