Arbeitstagung 2004, Bericht

Das bewährte zweitägige Arbeitstreffen des Vorstands mit weiteren, in der Verbandsarbeit engagierten Mitgliedern bietet Gelegenheit, Rückschau zu halten und Anstöße für die Zukunft zu entwickeln. Es fand in diesem Jahr am 23. und 24.03.2004 in Mühlhausen statt.

Der Landesvorsitzende unseres Berufsverbandes, Bernhard Freisler, konnte am 23. Juli 2004 im Tagungshotel „Höhenblick“ in Mühlhausen im Täle neben dem vollzähligen Vorstand weitere 15 Mitglieder aus Ministerien, Regierungspräsidien und anderen Behörden begrüßen. Ein besonderer  Willkommensgruß als Gästen galt dem Tübinger Regierungspräsidenten Hubert Wicker und dem Vorsitzenden des Bundesverbandes der höheren Verwaltungsbeamten, Dr. Wolfgang Bruckmann, München.

Zu Beginn der Tagung am Freitag Nachmittag stand als erstes die Verwaltungsstruktur-Reform und die Folgen für den höheren Dienst auf der Tagesordnung. Regierungspräsident Wicker stellte den voraussichtlichen Organisationsplan seines Hauses vor. Der Plan sieht 10 Abteilungen mit 77 Referaten vor. Die Organigramme der Regierungspräsidien (RP) werden wegen der unterschiedlichen Schwerpunktaufgaben (Vorort-Zuständigkeiten für das ganze Land) künftig mehr als bisher voneinander abweichen. So gibt es z. B. die Abt. 8 (Forstdirektion) nur im RP Freiburg und Tübingen. Die Landesstelle für Straßentechnik wird als Abt. 9 beim RP Tübingen angesiedelt.

Es ist vorgesehen, den Organisationsplan nach zwei Jahren auf Optimierungsmöglichkeiten zu untersuchen. In den Regierungspäsidien wird sich die Zahl der Mitarbeiter etwa vervierfachen, in Tübingen von 450 auf 1850. Den Vorteil sieht der Regierungspräsident in der Verkürzung der Verfahrenswege. Er führte weiter aus, innerhalb des Regierungspräsidiums seien in den vergangenen Jahren bereits 30 v. H. der Stellen abgebaut worden. Neu hinzu kämen jetzt 1400 Stellen. Um die Effizienzrendite von 20 v. H. zu erreichen, müssten rein rechnerisch weitere 280 Stellen abgebaut werden. Es stehe dem RP aber frei, wo dies geschehen soll. Er gab sich zuversichtlich, dass noch „etwas Luft“ da sei. Bürokratieabbau könne schließlich nur durch Personalabbau gelingen; seit 40 Jahren werde von Aufgabenabbau geredet und das Gegenteil sei der Fall. Zwar sei das nicht verwunderlich in einer Welt, die immer komplexer sei und von Brüssel dirigiert werde. Er versicherte, das Regierungspräsidium werde auch in der Fläche Präsenz zeigen; in geeigneten Fällen würden Außenstellen beibehalten. Er sei bestrebt, die vorhandenen höherwertigen Stellen zu erhalten, auch damit Beförderungsstellen erhalten bleiben. Auftretende Härten bei Versetzungen wolle man abfedern, indem man z. B. den Umzug zeitlich strecke.

Der Vorsitzende dankte Regierungspräsident Wicker für die Informationen und das offene Gespräch.

Bundesvorsitzender Dr. Bruckmann berichtete aus der Arbeit des Bundesverbandes und über Aktuelles aus anderen Bundesländern. Bayern hat für Beamte die 42-Stunden-Woche eingeführt, allerdings differenzierend nach Lebensalter: ab 50 Jahren nur 41 und ab 60 nur 40 Stunden.

Die Kommission „Verfassungsreform“ will für die Länder mehr Freiraum in der Gesetzgebung erreichen. Für die Regelung des Urlaubsgeldes und der Sonderzuwendung hat der Bund seine Kompetenz bereits aufgegeben und die Zuständigkeit der Länder eröffnet. Niedersachsen will die Sonderzuwendung ab 2005 ganz abschaffen. Ferner ist noch nicht präzisiert, was bei Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz („ hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums“) geändert werden kann und soll. Dabei geht es auch um die Pensionen (Versorgung aus dem letzten Amt?). Der politische Kampf tobt.

In der Diskussion war als Position unseres Verbandes deutlich zu erkennen, dass für die Kernbereiche Beamtenrecht, Besoldung und Versorgung die einheitliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes beibehalten werden soll.

In einem weiteren Beratungspunkt stellte Vorsitzender Freisler die Frage, ob sich nach der Verwaltungsstruktur-Reform die Berufsfachverbände künftig auf Kreis- und Bezirksebene neu organisieren sollten, also sich z. B. alle Bediensteten des höheren Dienstes in einem Verband zusammen schließen sollten. In der Diskussion herrschte die Auffassung vor, die bisherige Aufgabenteilung und die Zusammenarbeit habe sich bewährt und solle beibehalten werden.

Anschließend berichteten Gäste aus anderen Fachverbänden über Aktuelles aus ihrer Arbeit.

Frau Renner (Philologenverband) berichtete von Bestrebungen im Kultusministerium, die Lehrerarbeitszeit für alle Schularten zu vereinheitlichen. Dies ginge zu Lasten der Gymnasien, da der Unterricht in der Oberstufe aufwendiger sei. Die Bildungsplanreform und das 8-jährige Gymnasium  bedeuteten eine Verdichtung des Unterrichts. Daraus ergebe sich mehr Nachmittagsunterricht, also Gesamttagesbetrieb, leider jedoch keine Ganztagesschule. Dafür fehlen die Lehrerstellen. Streitpunkt sei die Aufsicht in der Mittagspause. Das Kultusministerium stehe auf dem Standpunkt, es handle sich dabei um reine Betreuungsarbeit wofür die Gemeinden zuständig seien. Der Gemeindetag argumentiert, neue Schulangebote seien Sache der Lehrer.

Frau Schorck (Justitiarin beim Bund Technischer Beamter – BTB) schilderte, ihr Verband sei in Fachgruppen organisiert (z. B. Landwirtschaftsverwaltung, Vermessung, Hochbau) und vertrete alle technischen Laufbahnen vom einfachen bis zum höheren Dienst wie auch technische Angestellte und Arbeiter. Das Positionspapier des BTB zur Verwaltungsstruktur-Reform  sei vom Beamtenbund in dessen abschließender Stellungnahme teilweise übernommen worden.

Frau Hauth, Geschäftsführerin beim Beamtenbund Baden-Württemberg, berichtete von den Personalrätekonferenzen im ganzen Land zur Reform der Verwaltungsstruktur. Sie bat um Verständnis, dass es nicht einfach war, die zum Teil unterschiedlichen Interessen der Betroffenen in einer einheitlichen Stellungnahme nach außen zu vertreten.

Herr Reibold (Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim IM) erklärte, der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit müsse bei Personalmaßnahmen und bei Grundsatzfragen stärker gepflegt werden. Manche Aspekte müssten dazu noch aufgegriffen werden.

Am Samstag stand als Erstes das Thema „Neueste Entwicklungen bei den Neuen Steuerungsinstrumenten – NSI“) auf der Tagesordnung. Herr Freisler konnte zu diesem Punkt Dr. Dietrich Birk, MdL, begrüßen. Dr. Birk als Vorsitzender des zuständigen Unterausschusses „NSI“ des Finanzausschusses führte aus, mit NSI werde eine ergebnisorientierte Steuerung in der Landesverwaltung nicht nur über den Haushalt (über Einnahmen und Ausgaben) verfolgt, sondern über die Relation von Kosten und Leistung. Das Instrumentarium müsse kontinuierlich entwickelt werden, es gebe kein fertiges Konzept. Ergebnisse aus der freien Wirtschaft könnten nicht eins zu eins auf die Verwaltung übertragen werden. Bis jetzt seien in der Landesverwaltung die Online Verbuchung der Rechnungen, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung umgesetzt. Zugleich mache sich darüber Unmut breit wegen des Aufwands bei der Zeit- und Mengenerfassung. Das Finanzministerium vertrete jedoch den Standpunkt, der Mitarbeiteraufwand betrage nur drei Minuten pro Tag. Im übrigen sei auch schon die dezentrale Budgetierung bei der technischen Verwaltung und die Anlagenbuchhaltung eingeführt.

Der Unterausschuss „Neue Steuerungsinstrumente“ habe ferner Gespräche mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte geführt, um die vorgebrachte Kritik an den Schulungen abzubauen. Über die Auswirkungen der Verwaltungsstruktur-Reform sei ebenfalls beraten worden, dass die Landratsämter NSI bei den eingegliederten Sonderbehörden nicht eins zu eins fortführten. Die Landesregierung halte dagegen für ihren Verwaltungsbereich an NSI fest.

Der Unterausschuss habe sich von allen Ressorts deren Produktkataloge mit etwa 150 Produkten vorlegen lassen. Auf der Grundlage dieser Produkte würden Kennzahlen festgelegt. Daraus könnten zusätzliche Informationen für den Landeshaushalt gewonnen werden. Interessant werde dann der Vergleich zwischen einzelnen Behörden; denn es gehe nicht um den Vergleich der Mitarbeiter untereinander. Der externe Dienstleister Mummert & Partner habe seine Aufgabe erledigt und wirke noch bei der Anpassung mit. Die Verfahren sollen bis zum Jahr 2009 eigenständig weiter entwickelt werden. In allen Fachbereichen sollen insgesamt 200 Controlerstellen eingerichtet und in die Verwaltung integriert werden. Der Unterausschuss habe seinen Schlussbericht erstellt. Dr. Birk erwartet daraus für die nächsten Jahre Druck von unten nach oben zur Änderung von Organisationsstrukturen.

In der Diskussion erklärte Herr Reibold, er teile die Sichtweise von Dr. Birk nicht. Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten zu NSI würden eher abweisend behandelt. Bisher laufe alles nur auf Anweisung von oben nach unten. Die Einstellung der Mitarbeiter zu NSI sei negativ. Teilweise seien Produkte falsch gebildet und Kennzahlen unsinnig. Andere Teilnehmer schilderten Schwierigkeiten beider Produktdefinition. So wurde gefragt, wie z. B. im Schulbereich Produkte definiert werden sollen.

Dr. Birk meinte abschließend, hoher Erfassungsaufwand bei kleinen Haushaltsblöcken mache keinen Sinn. Die großen schwierigen Blöcke seien Polizei und Schulwesen; diese könnten nicht ausgenommen werden, da sonst die Akzeptanz leide.

Dr. Stegmann gab einen Kurzbericht über anstehende Änderungen im Beamtenrecht:

– Das Innenministerium hat einen Gesetzentwurf in die  Anhörung gegeben. Der Eintritt in den Ruhestand soll auf Antrag des Beamten unter erleichterten Voraussetzungen über die bisherige Altersgrenze hinausgeschoben werden können, jedoch nicht länger als bis zur Vollendung des 68. Lebensjahrs. Ferner sollen künftig auch Beamte unter 50 Jahren in die begrenzte Dienstfähigkeit versetzt werden können. Bei der Eingliederung von Dienststellen sollen für den Personalrat Übergangsregelungen getroffen werden.

– Im Zuge der Umsetzung von Bundesrecht wird im Landesbesoldungsgesetz die Besoldung der Professoren neu geregelt (W-Besoldung). Das Leistungselement wird kostenneutral eingefügt, indem das Grundgehalt abgesenkt und damit Spielraum für Leistungsbezüge geschaffen wird.

– Ab 1. August 2004 gilt eine neue Stellenobergrenzenverordnung für den staatlichen und nichtstaatlichen Bereich (GBl. S. 365). Es gibt nur noch eine Obergrenze für jede Laufbahngruppe. Im gehobenen Dienst betrage die Grenze für A 13-Stellen 30 %, im höheren Dienst für A 16 und B 2-Stellen insgesamt 20 %. Unterhalb der Spitzenämter gibt es keine Obergrenzen mehr. In den Kommunen dürfen die genannten Stellenobergrenzen nach Maßgabe sachgerechter Bewertung überschritten werden, wobei jedoch die höchstzulässigen Ämter beachtet werden müssen.

Der Schluss der Tagung war der Verbandsarbeit gewidmet.

– Dr. Wenger gab einen Überblick über die Mitgliederentwicklung, die dadurch gekennzeichnet ist, dass deutlich mehr Mitglieder pro Jahr in den Ruhestand treten als Neumitglieder im aktiven Dienst hinzugewonnen werden können. Der Anteil der Pensionäre beträgt bereits über 40 v. H. Parallel dazu sind zunehmende Todesfälle zu beklagen, die bislang durch Neueintritte nicht ganz ausgeglichen werden können. Deshalb ergeht der Appell an die Mitglieder zur verstärkten Werbung von Kolleginnen und Kollegen. Auch wurde angeregt, das Info-Blatt, in dem sich der Verband darstellt, um Fotos der Vorstandsmitglieder zu ergänzen, damit die Verbandsarbeit durch Personen veranschaulicht wird.

– Der Vorsitzende sprach ferner die Verbesserungen für die Ersten Landesbeamten (ELB) an (siehe auch den gesonderten Artikel auf Seite 2).

– Dr. Hauser gab Einzelheiten über die Vorbereitung des Verbandsausflugs nach  Karlsruhe am 13. Okt. 2004 bekannt ( siehe auch die Einladung in diesen Verbandsnachrichten).

Zum Abschluss der Tagung dankte Landesvorsitzender Bernhard Freisler allen Teilnehmern für die engagierte Mitwirkung und für die Anregungen für die weitere Verbandsarbeit.

 

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