Arbeitstagung 2005, Bericht

Eine dicht gedrängte Tagesordnung lag vor den Teilnehmern des zweitägigen  Arbeitstreffens am 22. / 23. Juli 05  im Tagungshotel „Höhenblick“ in Mühlhausen im Täle. Insgesamt 21 Damen und Herren konnte Bernhard Freisler, Landesvorsitzender unseres Berufsverbandes, begrüßen: Gäste aus „befreundeten“ Verbänden sowie engagierte Mitglieder aus Ministerien, Regierungspräsidien und anderen Behörden.

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Die Tagung begann mit Berichten aus den Verbänden der Gäste:

Frau Renner (Philologenverband) führt aus, ihr Verband habe eine Arbeitsgruppe gebildet, die sich mit dem Entwurf des Strukturreformgesetzes befasse und zwar mit folgenden Schwerpunkten: 1. Künftige Eingruppierung im höheren Dienst.   2. Definition der Leistungsstufen.  3. Voraussetzungen für einen Funktionswechsel. Frau Koch-Wittwer, Geschäftsführerin beim Philologenverband, berichtet aus der Rechtsberatung für die Mitglieder und die Aufgabenteilung mit dem  Dienstleistungszentrum Rechtsschutz des Beamtenbundes in Mannheim.

Herr Fechner, Geschäftsführer beim Dachverband der Berufsschullehrer, berichtet über den organisatorischen Zusammenschluss  der Lehrer/-innen an kaufmännischen, gewerblichen und hauswirtschaftlichen Berufsschulen zu einem Dachverband der Lehrer an Berufsschulen mit zusammen ca. 10.000 Mitgliedern. Er erklärt, Rechtsberatung sei eine wesentliche Dienstleistung bei seiner Tätigkeit.

Herr Reibold, Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Verwaltungsbeamten, schildert die Ergebnisse aus Arbeitskreisen seines Verbandes. Ein Schwerpunkt seien Vorschläge für die Ausbildung für Verwaltungsberufe. Ein neues Ausbildungskonzept sehe im gehobenen Dienst eine Ausbildung von 3 ½  Jahren vor.  Im mittleren Dienst werde die Ausbildung stärker auf die Kommunen ausgerichtet, nachdem 90 % der Absolventen von den Kommunen kommen.  Er spricht Probleme bei der Durchführung der Personalratswahlen im Nov. 2005 an, die sich insbesondere bei den Landratsämtern nach der Eingliederung der Sonderbehörden ergeben. Er kommt auch auf die Zusammenarbeit mit der Deutschen Verwaltungsgewerkschaft (Dachverband auf Bundesebene) zu sprechen, die nicht befriedigend sei.

Herr Dr. Bruckmann (München), Vorsitzender des Bundesverbandes der Verwaltungsbeamten des höheren Dienstes, legt dar, der Bundesverband habe den  Entwurf des Strukturreformgesetzes diskutiert, aber die Stellungnahme nicht mehr abgegeben, weil diese durch die Auflösung des Bundestages ins Leere ginge. Es sei zu erwarten, dass der Entwurf von einer neuen Bundesregierung alsbald wieder aufgegriffen werde und dann werde zügig Stellung genommen. Schwerpunkte  werden sein: Die Leistungselemente; es sei indes nicht opportun, dagegen anzugehen, obwohl  die Motivation nach seiner Überzeugung besser gefördert würde, wenn Beförderungen angemessen vorgenommen würden. Beim vorgesehenen Wechsel zwischen den Laufbahnen seien Nachbesserungen einzufordern. Insgesamt halte er den internen Aufwand für Beförderungsbeurteilung, Leistungsbeurteilung und Mitarbeitergespräche für enorm. Dr. Bruckmann berichtet außerdem über die Beratungen im „Arbeitskreis Leistungsträger“ zur Reform der Krankenversicherung und des Steuersystems.

Der nächste Tagesordnungspunkt war den Folgen und Chancen derVerwaltungsstrukturreform gewidmet. Vors. Freislerführt aus, die Eingliederung der Sonderbehörden habe weitgehend funktioniert.  Es gehe jetzt darum, die etwas unterschiedliche Verwaltungskultur innerhalb der Behörde abzustimmen. Er begrüßt die Kontaktbesuche des Beamtenbundes bei den Regierungspräsidenten und Landräten. Bei der Flurneuordnung und bei der Gewerbeaufsichtsverwaltung müsse vielleicht noch nachgebessert werden; aber eine diesbezügliche Umkehrung der Reform sei erst recht schwierig. Ltd. RD Witte (RP Tübingen) beklagt, die Stellenbewertung in den Regierungspräsidien komme nur schleppend voran, weil die Abstimmung zwischen Innenministerium und Fachministerien über das Vorgehen nicht abgeschlossen sei. Für den höheren Dienst habe die Verwaltungsstrukturreform nicht so negative Auswirkungen wie zunächst befürchtet; die Sonderverwaltungen hätten zum Teil höher eingestufte Stellen mitgebracht, als in der allgemeinen Verwaltung üblich. Dr. Stegmann spricht die Bundesratsinitiative für die Regierungspräsidien an, wonach die Vorgaben des Bundes insoweit gelockert werden sollen, dass außer dem Regierungspräsidenten (maximal B 8) und den Vizepräsidenten (B 3 / B 4) der Landesgesetzgeber weitere Stellen in B 3 und B 2 zulassen könnte.

Die Initiative sei aber im Bundestag nicht mehr behandelt worden. Frau Renner erklärt, der Philologenverband befürchte im Regierungspräsidium in der Abt. Schule und Bildung eine Abwertung der Stellen der Pädagogen und eine Aufwertung der Juristen. Es ist eine „Flucht“ weg vom RP auf Schulleiterstellen zu beobachten.

RD Reibold (Hauptpersonalrat IM) sieht die Harmonie der Stellenstruktur in den Landratsämtern gestört. Personal des höheren Dienstes sei in Ämter eingegliedert worden, in denen der Amtsleiter dem gehobenen Dienst angehöre. Die Vorschläge der Landräte für ein Bewertungstableau stünden noch aus. Im kommunalen Bereich der Landratsämter würden die Stellen des mittleren und gehobenen Dienstes durch die Gemeindeprüfungsanstalt bewertet, wobei eine Erleichterung eingetreten sei, indem die Stellenobergrenzenverordnung für die kommunale Seite großzügig gelockert worden sei.

Schwerpunkt der Tagung war die Befassung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Strukturreformgesetz im Beamtenrecht. Anstelle von Frau Hauth, die krankheitsbedingt nicht teilnehmen konnte, referierte Vorsitzender Freisleranhand von Folien, die ihm vom Beamtenbund zur Verfügung gestellt wurden. Grundlage des Gesetzentwurfs ist das Eckpunktepapier, das vom Deutschen Beamtenbund (dbb) und dem Bundesinnenminister im Herbst 2004 entwickelt  worden ist. Die Besoldung soll stärker an der Leistung orientiert werden. Sie setzt sich zusammen aus Basisgehalt sowie Leistungsstufen. Das Basisgehalt ist gegenüber dem heutigen Niveau um 4 % abgesenkt und ist gegliedert in drei Erfahrungsstufen, die bei Normalleistung nach fünf, zehn und 20 Dienstjahren erreicht werden. Das Basisgehalt wird durch fünf variable Leistungsstufen ergänzt; im ersten Schritt sind 8 % des Gehalts von der Leistung abhängig und werden innerhalb der Spanne von 96 % bis 104 % berücksichtigt. Später soll die Spanne 90 % bis 110 % betragen. Der Anteil der Leistungsstufen an der Gesamtbesoldung wird schrittweise eingeführt; das aktuelle Bezügeniveau des Beamten genießt Bestandsschutz, wird aber bei Erhöhungen entsprechend abgeschmolzen. Die Besoldungsordnungen A und B werden in einer durchgehenden F-BesO mit 25 Funktions-/Bezahlungsebenen von F 1 bis F 25 zusammengefasst. Die Besoldungsordnungen für Richter (R-BesO) und für den Wissenschaftsbereich (W-BesO) bleiben unberührt. Die Leistungsstufen werden nach Leistungsbewertung vergeben. Die Leistungsfeststellung soll alle zwei Jahre durchgeführt werden; sie ist für fast alle Bereiche problematisch, z. B. bei der Polizei, bei Lehrern aber auch in der allgemeinen Verwaltung. Die Systemumstellung soll kostenneutral erfolgen. Die Einführung geschieht in zeitlichen und finanziellen Teilschritten. So wird z. B. der bisherige Verheiratetenzuschlag schrittweise zugunsten der Leistungsbezahlung umgewidmet. Kritik wurde daran geübt, dass Leistungsstufen nur insoweit vergeben werden dürfen, als Mittel im Budget dafür vorhanden sind; das stehe im Widerspruch zum Anspruch auf leistungsgerechte Bezahlung und dem Eckpunktepapier. Durch eine Öffnung im Bundesrecht soll den Ländern die Kompetenz eingeräumt werden, in der Besoldungsordnung eine Bandbreite von 5 % nach oben und unten festzulegen. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzentwurf im neuen Bundestag wieder eingebracht wird.

In der anschließenden Diskussion werden die Probleme der Leistungsbeurteilung thematisiert. Kritisch angemerkt wird, dass das Bundesinnenministerium etliche nicht abgesprochene Verschlechterungen eingefügt hat, so z. B. für die jetzigen Versorgungsempfänger.

Im folgenden Tagesordnungspunkt referierte der Stellvertretende Verbandsvorsitzende Ministerialrat Dr. Messerüber die neue W-Besoldungsordnung, die am 1. Jan. 2005 in Baden-Württemberg für die Hochschulprofessoren eingeführt worden ist (für die Lehrkräfte an Berufsakademien gilt die Besoldungsordnung A). Der Bund hat im Jahr 2002 durch eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes die bisherigen C-Ämter der Professoren in W-Ämter (ohne Dienstaltersstufen) umgewandelt. Den Ländern blieb eine Frist bis Ende 2004, um diese Regelung im Land in Kraft zu setzen. Die W-BesO ist in gewisser Weise ein Vorläufer für das Instrumentarium des Strukturreformgesetzes. Das Modell muss ebenfalls kostenneutral umgesetzt werden. Unabhängig vom Lebensalter erhält jeder Professor an einer Fachhochschule das Grundgehalt nach W 2 bzw. W 3. Im Vergleich zu den bisherigen Grundgehaltssätzen nach C 2 und C 3 bedeutet das eine Absenkung; aus den frei werdenden Mittel können daher Leistungszulagen für besondere Leistungen in Forschung und bezahlt werden. Besondere Leistungen sind z. B. Publikationen, Patente, Forschungstransfers, Prüfungstätigkeiten. Hierzu ist die Leistungsbezügeverordnung vom 14. Jan. 2005 ergangen. Die Leistungsbewertung bringt einen enormen Verwaltungsaufwand für die Hochschulleitungen. Die W-BesO gilt zunächst nur für neu berufene Professoren. Die Bezüge der vorhandenen Professoren genießen Bestandsschutz mit einer komplizierten Übergangslösung.

Der folgende Punkt war dem Erfahrungsaustausch über den Stand bei der EinführungNeuer Steuerungsinstrumente“ (NSI) bei den Landesbehörden gewidmet. Es referierte Regierungsdirektor Reibold, der als Vorsitzender des Hauptpersonalrats im Innenministerium das Projekt begleitet. Er setzt sich kritisch mit NSI auseinander und bemängelt, dass externe Unternehmensberater betriebswirtschaftliche Instrumente auf die Verwaltung übertragen wollen. Verwaltungsprodukte seien zum Großteil nicht messbar und nicht steuerbar. Das Ziel Wirtschaftlichkeit sei akzeptabel, aber die Mittel nicht geeignet. Ressourcen würden auf diese Weise vergeudet. Im kommunalen Bereich werde mit mehr Fingerspitzengefühl beim Aufbau der Kostenrechnung vorgegangen. In einem Handbuch des Landkreistags werde die Empfehlung gegeben, auch bei der Kostenermittlung  die Wirtschaftlichkeit im Blick zu haben und „vom Groben zum Feinen voranzugehen“, um zu entscheiden, wie detailliert die Kostenrechnung werden soll. Herr Reibold vermisst eine sinnvolle Mitgestaltung durch die Mitarbeiter und die Personalvertretung. Herr Bruckmann bestätigt aus Bayern ähnliche Erfahrungen, aber dort sei die Euphorie schon wesentlich abgeschwächt. Die Aktion sei zurückgefahren worden auf Projekte, bei denen die Mengenerfassung in zeitlich vertretbarem Rahmen möglich sei und dann bringe das System auch Nutzen.

MdL Hans Heinz, Sprecher des Arbeitskreises Inneres der CDU-Landtagsfraktion, sprach über „Aktuelles zum Öffentlichen Dienst aus der Sicht des Landes“. Er wandte sich als erstes der tarifvertraglichen Lage zu. Zum 1. Okt. 2005 erfolgt im Tarifbereich des Bundes und der Kommunen die Umstellung auf den neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Wenn sich das Land dem anschließe, belaste das den Landeshaushalt mit 69 Mio Euro Mehrkosten. Außerdem wäre dann die Arbeitszeit nicht harmonisiert; sie betrage für Beamte 41 Wochenstunden, für Arbeitnehmer 38,5 Wochenstunden. MdL Heinz führt aus, die Differenzierung in Angestellte und Arbeiter sei im Tarifrecht, in der Rentenversicherung und im Personalvertretungsrecht aufgehoben. Bei der Arbeitszeit sei eine Angleichung in einem Stufenmodell Jahr für Jahr denkbar, aber Ziel seien die 41 Wochenstunden. Er verweist auf die Antwort der Regierung auf die Große Anfrage der CDU zur Zukunft des öffentlichen Dienstes (DS 13/3431 vom 28. 7. 2004). Das Innenministerium sei gegen den Fortbestand der Bundeskompetenz für das Besoldungs- und Versorgungsrecht. Es wolle die Gesetzgebungskompetenz möglichst weitgehend auf das Land übertragen haben. Er persönlich neige dazu, die Sache zu entschärfen. Die Kompetenz für das Statusrecht der Beamten  solle beim Bund belassen werden. Auch das Versorgungssystem verlange die Einheitlichkeit. Der Bund habe bereits diejenigen Dinge, die nicht zwingend einheitlich geregelt sein müssten, an die Länder abgegeben (Urlaubsgeld, Sonderzuwendung, Zulagen). Hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz müssten die Berufsverbände der Beamten noch viel Überzeugungsarbeit leisten, gerade auf Landesebene. In der Aussprache kommt zum Ausdruck, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Statusrecht und die Besoldung der Beamten beim Bund bleiben sollte.

MdL Heinz geht kurz auf den Entwurf des Strukturreformgesetzes ein mit Basisgehalt und Leistungsstufen sowie auf die Durchlässigkeit der Laufbahnen. Er sieht auch, dass die Leistungsfeststellung etwa bei der Polizei einen riesigen Aufwand verursacht.

Der Entwurf zur Änderung der  Arbeitszeitverordnung für die Landesbeamten sei im Arbeitskreis erörtert worden; der Landtag sei allerdings bei dieser Verordnung, die von der Regierung erlassen werde, nur mittelbar eingeschaltet. Die Fortschreibung erlaube eine größere Flexibilisierung; die Kernarbeitszeit werde von 10 bis 15 Uhr verkürzt und der Abrechnungszeitraum auf ein Jahr ausgedehnt (bisher ein Monat). Als Kontaktzeit, während der die Dienststelle als solche erreichbar sein müsse, gelte die Zeit von 9 bis 15.30 Uhr. Es sei zu überlegen, die Regelung für die Kernarbeitszeit auf den Behördenchef zu delegieren und die Kontaktarbeitszeit entfallen zu lassen. Im Nachgespräch wird angemerkt, dass die großzügige Flexibilisierung für den höheren Dienst in der Leitungsfunktion eher eine Erschwernis bringt.

Schließlich werden Probleme bei der im November 2005 anstehenden Wahl der Personalräte besprochen. Im Landestarifrecht gilt noch die Unterscheidung in Angestellte und Arbeiter. Die Dreigliederung in Beamte, Angestellte und Arbeiter gilt noch für die Wahl im November. Ein Entwurf zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes ist auf dem Weg. Angestellte und Arbeiter werden künftig in der Gruppe der Arbeitnehmer zusammengeführt. Das Gruppenprinzip soll wegen der statusrechtlichen Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern beibehalten werden. Eine Übergangsvorschrift sieht vor, dass nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung und des Tarifvertrags die einheitliche Gruppe Arbeitnehmer zusammengefasst wird.

MdL Michael Theurer (FDP-Landtagsfraktion und OB von Horb), sprach über „Die gegenwärtige und zukünftige Lage“ unter den Stichworten: Globalisierung, Überalterung der Gesellschaft und drohender Staatsbankrott. Entlastungsmöglichkeiten sieht er z. B. in der Privatisierung im Straßenbau. Mit den Neuen Steuerungsinstrumenten macht er gute Erfahrungen bei kleineren Verwaltungen. Bei der Aufgabenerledigung müsse sich der Staat auf die Kernaufgaben beschränken und im Übrigen stärker auf das Ehrenamt setzen. Die Aufgabenkritik solle sich bescheidenerweise auf den Landesbereich konzentrieren und nicht an EU- und Bundeszuständigkeiten die Zähne ausbeißen. Notwendig sei die Föderalismusreform, damit das Land wieder mehr Kompetenz bekomme; die Besoldungskompetenz müsse Ländersache werden.

Harte Einschnitte seien unausweichlich: Weniger Abgeordnete, weniger Ministerien, Auflösung von Landesanstalten, Reduzierung der Altersversorgung, obwohl bei den Ruhestandsbeamten schon zahlreiche Einschränkungen getroffen worden seien. Die Regierung habe es versäumt, Versorgungsrücklagen im Landeshaushalt zu bilden. Im Kommunalbereich funktioniere die Versorgung, weil dort Rücklagen gebildet worden seien. Die Annahme, Refinanzierung sei durch Wirtschaftswachstum zu erreichen, sei ein großer Irrtum gewesen. Eine lebhafte Aussprache schloss sich an.

Zum Abschluss brachte Landesvorsitzender Freisler Verbandsangelegenheiten zur Sprache:

– Der Verband arbeitet in der Kommission „Aufgabenkritik“ mit. Vorschläge zum Bürokratieabbau werden gerne entgegengenommen.

– Er appelliert, bei den anstehenden Personalratswahlen zu kandidieren und vom Wahlrecht Gebrauch zu machen.

– Er bittet die Mitglieder, an den Versammlungen der Kreisverbände des BBW teilzunehmen, um die Plattform auf Kreisebene zu stärken.

-Vorstandsmitglied Rüdiger Wegner, der die Homepage des Verbandes betreut, gibt Erläuterungen zur Internetpräsenz (www.vhv-bw.de).

Dr. Fritz Wenger, Beisitzer im Vorstand, betreut als Pensionär die Mitgliederliste und berichtet über die Mitgliederentwicklung 2005. Neun Neumitglieder konnten gewonnen werden, allerdings waren auch sieben Verluste zu beklagen.

– Wolf Eisenmann, Beisitzer im Vorstand, berichtet über ein Erfolgserlebnis und schildert den langwierigen und steinigen Weg über viele Ebenen bis hin zum Bundesinnenministerium und Bundestag, bis endlich das neue Modell für die Einstufung der Ersten Landesbeamten geschaffen werden konnte: Über das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird ein 5-jähriges Zeitbeamtenverhältnis gestülpt und denjenigen, welche ein Amt nach A 16 erreicht haben, kann  – je nach Größe des Kreises –  ein Amt in B 2 bzw. B 3 verliehen werden. Die Urkunden seien am 4. April 2005 ausgehändigt worden. Eisenmann dankt dem Verband für die konstruktive Unterstützung.

Vorsitzender Freisler sagte am Schluss der Tagung allen Teilnehmern Dank für die engagierte Mitwirkung und für die Anregungen für die weitere Verbandsarbeit.

 

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