Zuerst beschäftigten wir uns mit dem „Bologna-Prozess“ und seinen Auswirkungen auf die Juristenausbildung sowie mittelbar für die Gewinnung von Juristen für den höheren Dienst der Verwaltung. Herr Dr. Häcker vom Landesjustizprüfungsamt führte uns sachkundig an den Stand der Diskussion heran. 45 Staaten wollen bisher ab 2010 einen einheitlichen Hochschulraum bilden. Der Bachelor-Abschluss nach 3 oder 4 Jahren soll ein berufsqualifizierender Abschluss sein. Der darauf aufbauende Master-Abschluss – nach weiteren 1 bis 2 Jahren – soll der wissenschaftlichen Vertiefung dienen und diese dokumentieren. Nur ca. 20 – 25 % der Bachelor-Abschlüsse sollten in das Masterstudium einmünden. Grundsätzlich sind Ausnahmen von dem Modell vorgesehen – unter anderem für Staatsexamen. Der Grund sind die unterschiedlichen Rechtsordnungen, die fehlenden Berufsfelder für Bachelorjuristen, der Verlust an Wissenschaftlichkeit und vielleicht das Erfordernis zusätzlicher staatlicher Eingangsprüfungen für Tätigkeiten beim Staat. Trotzdem gibt es erhebliche politische Kräfte, die das Modell auch für Juristen zur Anwendung bringen wollen. Sie wollen keine Sonderstellung für die Rechtswissenschaften, behaupten, dass sich Berufsfelder mit der Zeit entwickeln und die Qualitätssicherung über Zertifizierungen erfolgen kann. Die politische Auseinandersetzung zwischen Wissenschafts- und Justizverwaltungen ist in vollem Gang. Unter anderem wurde sie durch ein „Stuttgarter Modell“ bereichert.
Aktuell ist die „Erste juristische Prüfung“ reformiert. Sie besteht nun zu 70 % aus einer staatlichen Prüfung und zu 30 % aus einer universitären Prüfung – womit die Universität ihr „Profil“ fördern kann. Nun brauchts Prüfungsämter an der Universität! Die Frage nach der Leichtigkeit von Studienortswechseln stellt sich ebenfalls neu. Hinsichtlich des Referendariats sind wir noch beim einheitlichen Vorbereitungsdienst, wobei die Anwaltsstation mit bis zu 12 von 24 Monaten deutlich an Gewicht gewonnen hat. Dennoch hat die Justizministerkonferenz einen Auftrag erteilt, ein Diskussionsmodell bezüglich eines Spartenvorbereitungsdienstes zu entwerfen. Die Arbeitsgruppe soll der Konferenz 2008 berichten. Es stellen sich schwierige Fragen. Welche Landeskompetenzen bestehen für das Referendariat, wenn die Befähigung zum Richteramt bundesrechtlich geregelt ist? Welche Sparten soll es geben? Wie wird die Zulassung geregelt? Wer prüft bezüglich der Richter, Staatsanwälte und Verwaltungsjuristen?
Wer kann Träger der Ausbildung sein und wie kann die Qualität gesichert werden? Wie kann ein Absolvent von einer Sparte in eine andere wechseln (z.B. vom Verwaltungsdienst in die Anwaltschaft)? Für uns ist insbesondere die Sicherung der Qualität unseres Nachwuchses sowie die Möglichkeit des Wechsels in andere Berufsfelder von Bedeutung. Wir wollen darauf achten, dass es keine Verschlechterungen gibt – zumal das neue Dienstrecht eher eine erhöhte Mobilität anstrebt. Als Berufsverband stehen wir aber auch in Zukunft all jenen Kolleginnen und Kollegen offen, die die Dienstherren in den höheren nichttechnischen Dienst einstellen – unabhängig von der Art und Weise des Erwerbs der akademischen Qualifikation.
Anschließend besprachen wir mit unserem Bundesvorsitzenden Dr. Wolfgang Bruckmann die berufspolitischen Themen aus der Bundespolitik. Das Statusgesetz ist in Arbeit und wird das Probebeamtenverhältnis abschaffen (man kann früher Lebenszeitbeamter werden). Ein gesetzliches Alter für die Pensionierung ist jedoch nicht vorgesehen.
Das Dienstrechtsneuordnungsgesetz für die Bundesbeamten regelt den Familienzuschlag, bezieht die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) in die Grundbesoldung ein (2,5 % pro Monat), sieht nur Leistungsprämien und keine Zulagen vor (0,3 % der Besoldungssumme sollen verteilt werden), das Pensionsalter steigt bis 2029 auf 67 Jahre, ab 60 besteht ein Anspruch auf Altersteilzeit, in den höheren Dienst kommt man mit einem universitären Masterabschluss und der Aufstieg ist an eine Prüfung gekoppelt. Ausbildungszeiten werden bei der Versorgung mit 855 Tagen berücksichtigt – womit einer Forderung des Deutschen Beamtenbundes zur wirkungsgleichen Übertragung der Rentenreform entsprochen wird. Bei letzterer entsprach die höchste Kürzung ca. 60,– Euro monatlich. Bei der Pension hätte es das 3 – 4fache werden können.
Ferner beschäftigten wir uns mit NSI. Es muss praktischer werden!
Bei der Beihilfe und Pflegeversicherung muss man die Entwicklung der privaten Krankenversicherung mit dem Basistarif im Auge behalten, sowie den Einsatz von Steuergeldern bezüglich der Kinderbeiträge sowie zur Senkung von Lohnnebenkosten (z.B. Arbeitslosenversicherung).
Das Thema Leistungselemente in der Besoldung sowie die Leistungsfeststellung stand ebenfalls wieder auf der Agenda.