Verbesserte amtsangemessene Besoldungsstruktur für die Regierungspräsidien gefordert

Nachdem nach jahrelangen beharrlichen Aktivitäten – insbesondere auch unseres Verbandes – im Zuge der Verwaltungsstrukturreform eine deutlich verbesserte Besoldung der Ersten Landesbeamten realisiert werden konnte, haben wir nun im Zusammenhang mit deren Evaluierung eine verbesserte amtsangemessene Besoldungsstruktur für die Regierungspräsidien gefordert und nachstehenden Brief an das Staatsministerium, das Finanzministerium und das Innenministerium sowie einige maßgebliche Landtagsabgeordnete, geschrieben:

Die Verwaltungsstrukturreform wurde zum 1.1.2005 und bis heute erfolgreich umgesetzt. 2007 wurde sie auch evaluiert und soll nun nur in bescheidenem Umfang verändert werden. Dadurch stellt sich nun die berechtigte und gerechte Frage nach der amtsangemessenen Besoldung für die Beamten im mittleren Management der Mittelinstanz der Landesverwaltung, den Regierungspräsidien. Wir bitten daher, die vom Land Baden-Württemberg gestartete Bundesratsinitiative (Drucksache 553/04), die am 24.9.2004 vom Bundesrat beschlossen wurde, im Lande nun infolge eigener Zuständigkeit selbst umzusetzen.

Der Gesetzentwurf führte aus, dass die jetzige Einstufung der beamtenrechtlichen Ämter für die Leitungsfunktionen bei den Regierungspräsidien der funktionsgerechten Besoldung nicht mehr gerecht wird. Zur Lösung wird für die Leitungsebenen bei den Regierungspräsidien folgende Besoldung vorgeschlagen:

Regierungspräsident          B 8

Regierungsvizepräsident   B 5

Abteilungsleiter                  B 3

Stv. Abteilungsleiter           B 2.

Nur wenn das Land diesen Inhalt gesetzgeberisch umsetzt bleibt es glaubwürdig.

Wir möchten betonen, dass viele in diesen beamtenrechtlichen Funktionsämtern vor der Integration in die Regierungspräsidien in diesen Stufen oder sogar höher besoldet wurden. Nun wurde das Geschäft nicht leichter.

Um eine lukrative sinnvolle Ämter- und Besoldungsstruktur für die Beamtinnen und Beamten zu erreichen ist der Vorschlag dringend umzusetzen. Unseres Erachtens wäre es sogar sehr angebracht die Regierungsvizepräsidenten in B 6 und die Abteilungsleiter in B 4 zu besolden. Die operative Umsetzungsebene ist sehr wichtig und sollte angemessen bewertet werden.

Wir bitten Sie, diese Anliegen bei der Gesetzgebung infolge der Evaluierung der Verwaltungsstrukturreform zu berücksichtigen. Wir meinen, diese Änderungen sind zur Realisierung einer zeitgemäßen modernen Verwaltung erforderlich. Die Rahmenbedingungen müssen dauerhaft stimmen! Die jetzige Situation ist nicht förderlich.

Zu diesem Punkt, sowie zu weiteren Fragen der Besoldung, Versorgung und der Beihilfe, würden wir gerne mit Ihnen ins Gespräch kommen.


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