Die dbb tarifunion hat mit dem Arbeitgeberverband des Öffentlichen Dienstes des Landes Baden-Württemberg (AVdöD Land BW) einen Tarifvertrag über Altersteilzeit für schwerbehinderte Beschäftigte im Land Baden-Württemberg (TV ATZ BW) abgeschlossen. Damit können schwerbehinderte Beschäftigte ab einem Lebensalter von 55 Jahren nunmehr grundsätzlich ihre Arbeitszeit auf 50 Prozent reduzieren und erhalten weiterhin ein Entgelt in Höhe von 83 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts.
Die Forderung der dbb tarifunion, eine tarifvertragliche Regelung für alle Beschäftigten des Landes abzuschließen, wurde bis zuletzt von der Arbeitgeberseite vehement abgelehnt. Gleichwohl entschied sich die dbb tarifunion bewusst für eine entsprechende Regelung für schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen. Im Tarifvertrag wurde jedoch ausdrücklich festgehalten, dass diese Regelung (nur) ein erster Schritt ist, um die Auswirkungen des demografischen Wandels und die Interessen aller Beschäftigten in einen angemessenen Ausgleich zu bringen.
Die wichtigsten Regelungen:
- Vom Geltungsbereich umfasst sind alle Beschäftigten, bei denen die Schwerbehinderteneigenschaft i.S.d. § 2 Abs. 2 SGB IX festgestellt ist,Kann-Bestimmung für Beschäftigte, die mindestens 55 Jahre alt sind,
- Anspruch für schwerbehinderte Beschäftigte, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, sofern nicht dringende dienstliche / betriebliche Gründe entgegen stehen,
- Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit während der ATZ auf die Hälfte entweder durch dauerhafte Teilzeit (Teilzeitmodell) oder durch volle Arbeitsleistung in der ersten Hälfte der ATZ und Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge in der zweiten Hälfte der ATZ (Blockmodell),
- Aufstockung des Entgelts auf 83 Prozent des Nettobetrags des bisherigen Arbeitsentgelts,
- Inkrafttreten ab 1. Oktober 2012. Das ATZ-Verhältnis muss vor dem 1. Januar 2017 beginnen.