Die Beschreibung der Kommunikation zwischen den Repräsentanten unseres Dienstherrn und den Vertretern des Personals in Räten und Verbänden gestaltet sich nach wie vor schwierig. Was in Oppositionszeiten sowie im Wahlkampf verkündet wurde und, auch im Koalitionsvertrag steht, ist heute „Schnee von gestern“. Es kann eben keiner daran gehindert werden “klüger” zu werden.
Nun hat unser Dienstherr eine bereits im Gesetzblatt stehende Besoldungserhöhung für uns schnell vom Januar auf den August 2012 verschoben. Das war eine politische Entscheidung gegen uns. 130 Millionen EURO “gespart”. Genauso viel hat die Abschaffung der Studiengebühr “gekostet”. Das war auch eine politische Entscheidung. Daneben gibt es noch andere politisch gewollte Kostentreiber. Die angemessene Besoldung und Versorgung um in Baden-Württemberg mit der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung mitzuhalten, ist wohl politisch nicht so wichtig für unsere Regierenden.
Zurzeit kursiert ein Anhörungsentwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes,
– der für uns die vermögenswirksamen Leistungen abschaffen soll,
– der die Eingangsbesoldung in A 13 um 8 Prozent absenken soll,
– der für die Beihilfe im Krankheitsfall die Einkommensgrenzen für berücksichtigungsfähige
Ehegatten auf 10000 €/Jahr absenken soll und
– der die Beihilfefähigkeit zahntechnischer Leistungen auf 70% der Kosten begrenzen
soll und
– der die Kostendämpfungspauschale erneut erhöhen soll.
Für neu eingestellte Beamte soll es zudem lebenslang nur noch einen Beihilfesatz von 50% geben! 2013 soll das Einsparungen von 28 Mio. € erbringen, 2014 dann 48 Mio. € und strukturell auf Dauer 255 Mio. €.
Die Mehrbelastungen der erhöhten Kostendämpfungspauschale würden für aktive Beamte in A 13/14 30 €- in a 15/16 75 € und in der B-Besoldung 115 € aufwärts. Für neu Eingestellte steigt die Krankenversicherungsprämie dann um knapp 20 Prozent, z.T. auch für den Ehegatten. Wenn man schon Veränderungen in diese Richtung vornimmt, so wäre es nur konsequent Kindern 100% Beihilfe zu gewähren, da sie in der gesetzlichen Krankenversicherung auch beitragsfrei mitversichert sind.
Nachdem dieses Kürzungspaket auf dem Tisch lag, hat der Landesvorstand des Beamtenbundes zunächst noch überlegt, ob und mit welchem Inhalt man mit unserem Dienstherrn vielleicht doch noch eine politische Vereinbarung für die Legislaturperiode abschließen könnte. Doch dazu war das Angebot zu mager. Zuerst draufhauen und dann über bescheidenste Zugeständnisse unsere Zustimmung erheischen und politisch verwerten – dazu wollten wir am Ende nicht die Hand reichen. Der Weg der Klage beim Verfassungsgericht sollte offen bleiben.
Im Einzelnen sah das „Schmalhans- Angebot“ wie folgt aus:
1. Unsere Wochenarbeitszeit von 41 Stunden sollte nicht erhöht werden. Im Bundesgebiet gibt es in keinem Land eine höhere. Bayern geht gerade auf die 40 Stunden zurück.
2. Die Verschiebung der Tariferhöhungen sollte auf maximal 7 Monate begrenzt werden. Im Wahlkampf hatte man noch die inhaltsgleiche und zeitgleiche Übertragung auf den Beamtenbericht versprochen. Die DGB-Gewerkschaften und wir fordern dies nach wie vor. Der öffentliche Dienst kann sich keinen solchen Rückstand leisten.
3. Künftige Kürzungen im Rentenbereich werden wirkungsgleich übertragen. Hier gibt es Rechtsprechung und Gutachten, die belegen, dass der Spielraum bereits ausgeschöpft ist und rechtlich nichts mehr geht. Vielmehr gilt es den umgekehrten Fall in den Blick zu nehmen, da manches wieder für bessere Renten spricht. 85 Mrd. € an Steuergeldern fließen jährlich in die Rentenversicherung.
4. Bei der Beihilfe soll es keine systemrelevanten Einschnitte mehr geben. Aber was soll da noch kommen? Auch hier ist der Spielraum weitgehend ausgereizt.
Über solche Inhalte kann man nicht mehr ernsthaft verhandeln. Der Beamtenbund will dafür lieber seine juristische und politische Aktionsfreiheit vollständig erhalten. Außerdem war zweifelhaft, ob man bei einem positiven Ergebnis mit der SPD auch eine Einigung mit den Grünen erreicht hätte. Der gespaltene Dienstherr – ein schwieriger Verhandlungspartner.
Wichtiger Hinweis: Sollten Sie eine zahntechnische Behandlung benötigen, so wäre ein Abschluss bis Ende Dezember sinnvoll.