EuGH sieht in Übergangsregelung keine Altersdiskriminierung

EuGH sieht in den Übergangsregelungen des Bundes und des Landes Berlin zur Beamtenbesoldung keine Altersdiskriminierung

Am 19. Juni hat der EuGH entschieden, dass eine Übergangsregelung, mit der die Besoldung von Beamten nicht mehr an das Alter, sondern an Berufserfahrung gebunden wird, nicht gegen EU-Recht verstößt. Es gebe nach EU-Recht auch keine Verpflichtung, den wegen ihres Alters diskriminierten Beamten rückwirkend einen Ausgleich zwischen dem tatsächlichen und dem höchstmöglichen Gehalt ihrer Besoldungsgruppe zu zahlen. Hintergrund des Verfahrens ist ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Berlin. Mehrere Beamte des Bundes und des Landes Berlin hatten geklagt, weil sie sich durch die Übergangsregelungen wegen ihres Alters diskriminiert fühlten. Deutsche Gerichte sollen laut EuGH nun prüfen, ob Deutschland wegen fehlerhafter Umsetzung des EU-Rechtes nicht doch haftbar ist. Allerdings hält der Gerichtshof es im Grundsatz auch für legitim, dass die Bundesrepublik eine strenge Verjährungsfrist für Geldforderungen von Beamten gesetzt hat. Mit seinem Urteil wich das Gericht von der Auffassung des Generalanwaltes ab. Dieser hatte die Auffassung vertreten, das EU-Recht schreibe einen solchen rückwirkenden Schadensersatz vor. Das Urteil können Sie hier nachlesen.

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