Rechtsschutz: Land kommt Forderung des BBW nach: Kulanzregelung für Fristen bei Widerspruchs- und Anhörungsverfahren des LBV


Das Land kommt der Forderung des BBW – Beamtenbund Tarifunion (BBW) nach und verzichtet vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vorübergehend auf das Einhalten von Fristen bei der Einlegung von Widersprüchen sowie bei Anhörungen. BBW-Chef Kai Rosenberger ist erfreut, dass die gemeinsame Initiative von BBW und seinem Mitgliedsverband, dem Seniorenverband öffentlicher Dienst BW, so schnell zum Erfolg geführt hat. Rosenberger: „Damit stellt das Land in der aktuell angespannten Situation den Rechtsschutz der Beschäftigten sicher.“
Die Kulanzregelung ist auf den Gültigkeitszeitraum der Corona-Verordnung begrenzt. Sie gilt damit rückwirkend für den Zeitraum vom 18. März 2020 bis derzeit 15. Juni 2020, teilte das Finanzministerium mit. Als „Herrin des Widerspruchsverfahrens“ werde das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) während dieser Zeit auch Widersprüche in der Sache entscheiden, die eigentlich wegen Fristversäumnis zurückzuweisen wären. Sofern seit dem 18. März bereits Widersprüche wegen Überschreiten der Fristen als unzulässig zurückgewiesen wurden, bittet das Ministerium die Betroffenen, sich mit dem LBV in Verbindung zu setzen, da ein Wiederaufgreifen der Verfahren von Amts wegen nicht möglich sei.
Trotz Osterfeiertage hat es nur drei Wochen gedauert bis das Finanzministerium der dringenden Aufforderung des BBW nachkam, während der Corona-Krise den Rechtsschutz möglichst durch Lockerung der Widerspruchs- und Anhörungsfristen sicherzustellen.
Das weiß man in den Reihen des BBW und seiner Mitgliedsverbände
zu schätzen. Mit der getroffenen Kulanzregelung komme
das Land während den derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen
insbesondere Seniorinnen und Senioren entgegen, die nicht nur in
Beihilfeangelegenheiten auf die Hilfe von Angehörigen angewiesen
seien, betont BBW-Vorsitzender Rosenberger. Aber auch aktive
Beamtinnen und Beamte seien froh, wenn sie in diesen Zeiten
der vielfältigen Belastungen und Überstunden im Dienst der Allgemeinheit
nicht auch noch Fristen in ihren eigenen Angelegenheiten
stets auf den Tag einhalten müssen.

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