Weihnachtsgrüße

Weihnachtsgrüße des Vorsitzenden Bernhard Freisler:

Ich wünsche Ihnen ein frohes Weihnachtsfest, geruhsame Feiertage sowie einen guten Start in ein gesundes und glückliches neues Jahr.

Das Jahr war ein Besonderes!

Veranstaltungen zu organisieren war und ist fast nicht möglich. Die Verbandsarbeit war stark beeinträchtigt. Die Interessen zu erfassen war schwieriger als in der bisherigen Praxis und die Vertretung derselben genauso. Alle mussten lernen, wie das mit Telefon- beziehungsweise Videokonferenzen – technisch sowie organisatorisch funktionieren – auch weil es dafür ver- schiedene technische Lösungen gibt.

Auch die „Sitzungen“ des Beamtenbundes Baden-Württembergs (BBW) und unseres Bundes- verbandes fielen aus oder wurden virtuell durchgeführt. Ausnahme war eine BBW- Landesvorstandssitzung, die in einer Stadthalle mit einem Hygienekonzept und viel Platz für die 20 Anwesenden durchgeführt wurde. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir entschie- den haben auch unsere Mitgliederversammlung 2020 nicht wie üblich im November stattfinden zu lassen. Wir werden sie nachholen, sobald es die Lage erlaubt. Auch unsere Arbeitstagung sowie die jährliche Exkursion werden wir selbstverständlich wieder aufleben lassen.

Und trotzdem haben wir Beamteninteressen und im März ist Landtagswahl. Der BBW hat Wahlprüfsteine ausgearbeitet und an die relevanten Parteien verschickt. In der Februarausga- be des BBW-Magazins sollen die Antworten veröffentlicht werden. Wir hoffen das hilft ihnen allen, bei der Wahlentscheidung im März 2021 das Kreuz „richtig“ zu setzen.

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass im Landesbesoldungsgesetz für den 1. Ja- nuar 2021 geregelt ist, dass wir Beamte im Lande 1,4 % Besoldungserhöhung bekommen. Das ist noch Ausfluss und Abschluss der Entscheidungen aus der letzten Erhöhungsrunde. Nun wurde für die Bundesbeamten geregelt, dass sie im April 2021 auch 1,4 % und im April 2022 nochmals 1,8 % mehr bekommen. Das sehe ich als ersten Hinweis in Richtung dessen, was wir 2022 und 2023 erwarten dürfen. Ich hoffe, dass die Inflationsrate auf der Ausgaben- seite die Einnahmeseite der Beamten in dieser Zeitspanne nicht übersteigen wird.

Darüber hinaus ist auch erfreulich, dass die Justiz in zunehmendem Ausmaß Entscheidungen zur Alimentation von Beamten, Richtern und Soldaten trifft, die die Willkür der Politiker des Dienstherrn einbremsen. Zuletzt wurde vom Bundesverfassungsgericht die Reduktion der Ein- kommensgrenze der Ehepartner für den Eintritt in das Beihilfesystem von 18.000 auf 10.000 € für rechtswidrig erklärt. Im Januar 2021 wird der Betrag sogar, wie in Bayern, auf 20.000 € er- höht. Jedoch beabsichtigt das Finanzministerium die Berechnungsgrundlage zu Lasten der Beamten zu verändern. Dagegen wehren wir uns mit Hilfe des Beamtenbundes.

Wesentliche uns negativ betreffende Entscheidungen der grün-roten Regierungszeit im Lande, wie zum Beispiel die abgesenkte Eingangsbesoldung, wurden inzwischen korrigiert und den betroffenen jungen Beamten wurde die vorenthaltene Alimentation nachbezahlt. Der wichtige Punkt der lebenslänglichen 50 %-igen Beihilfe im Krankheitsfall – unabhängig von der Famili- ensituation beziehungsweise der Pensionierung – ist jedoch noch offen. Diese Korrektur muss noch erfolgen! Kein anderes Bundesland ist dem gefolgt und die Versicherungswirtschaft hat dem Beamtenbund erklärt, dass die inzwischen abgeschlossenen Verträge angepasst werden können, so dass sie für die Betroffenen günstiger werden würden. Dann bleiben noch die Rücknahme der erhöhten Kostendämpfungspauschale und die zahntechnischen Leistungen.

Weiterhin ist zu konstatieren, dass der Rechtschutz über den Beamtenbund immer wieder für einzelne Mitglieder von größter Bedeutung ist und von diesen als hilfreich empfunden wird. Ich kann dazu aus meiner dienstlichen Kenntnis aus der größten Personalverwaltung im Land nur hinzufügen, dass der Beamtenbund auch an der Stelle einen qualitativ guten Job macht.

Als immer drängendere Problematik erscheint mir die Dienstpostenbewertung der juristischen Posten in den Landratsämtern. Diese scheint sich gegenüber den Bewertungen der anderen staatlichen sowie der kommunalen Dienstposten zunehmend auseinander zu entwickeln. Das werden wir überprüfen und wenn es aus unserer Sicht so ist, zu einem unserer zukünftigen Themen machen.

Ferner bin ich der Meinung, dass wir daran erinnern sollten, dass früher bei der Polizei mehr Juristen in Führungsfunktionen beschäftigt wurden. Die Meldungen zu verfassungsdubiosen rechtslastigen Zirkeln beziehungsweise Aktivitäten von Polizisten lassen aufhorchen. Juristen, die hinsichtlich unserer verfassungsmäßigen Ordnung bestens ausgebildet sind, könnten zur besseren Bewältigung der Problematik beitragen. Deshalb sollten in jeder der 15 Polizeidirek- tionen Juristen standardmäßig in der Leitungsebene, zum Beispiel als Referatsleiter Personal, implantiert werden.

Abschließend rege ich an, nach der Landtagswahl ein Ausschuss für den öffentlichen Dienst zu installieren. Ich verspreche mir davon, dass nicht ständig nur über neue Aufgaben und Geld debattiert und entschieden wird, ohne über die Beschäftigten zu reden. Damit hätten wir ein Gremium des Dienstherrn, das aus Mitgliedern aller Landtagsfraktionen – also den Volksver- tretern – bestünde, das sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beschäftigt, die die Auf- gaben erfüllen sollen. Jeder Konzern, der so viele Beschäftigte hat wie das Land, hätte eine Organisationseinheit auf der obersten Ebene, die sich mit dem Personal beschäftigt – neben einer für die Finanzen. Bayern hat das mit erfreulichem Ergebnis bereits vorgemacht. Für die Zukunft unseres Landes wäre das eine strukturell bedeutende positive Entwicklung.

Also sehen Sie, wir brauchen auch in Zukunft eine organisierte Interessenvertretung für unser Arbeits- und Einsatzfeld! Machen Sie mit!

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