Die Arbeitstagung, zu welcher der Vorstand einmal im Jahr mit weiteren in der Verbandsarbeit engagierten Mitgliedern zusammenkommt, bringt für die Verbandsarbeit jeweils wichtige Anregungen und Impulse.
Am 18. / 19. Juli 2003 war es wieder soweit: Der Landesvorsitzende Bernhard Freisler konnte neben der vollzähligen Vorstandsriege mehr als ein Dutzend weitere Ansprechpartner aus Ministerien, Regierungspräsidien und anderen Behörden im Landhotel „Höhenblick“ in Mühlhausen im Täle begrüßen. Ein besonderer Willkommensgruß galt als Gast dem neu gewählten Vorsitzenden des Bundesverbandes der höheren Verwaltungsbeamten, Wolfgang Bruckmann, aus München. Er ist Nachfolger des langjährigen Vorsitzenden Dr. Julius Schönhofer. Eine umfangreiche Tagesordnung war am Freitag Nachmittag und Samstag Vormittag zu bewältigen.
Der erste Beratungspunkt diente dem Erfahrungsaustausch über den Stand bei den Neuen Steuerungsinstrumenten (NSI). Dabei wurde berichtet, dass in den Ministerien ein Probelauf stattfindet, wobei sich bei der Software vereinzelt technische Schwierigkeiten zeigen. Bei der Zuordnung von Tätigkeiten zu Produkten ergeben sich oft Zweifelsfragen. Offiziell soll der Aufwand für den Bearbeiter täglich nicht mehr als fünf Minuten betragen; in der Praxis wird von einem Aufwand bei der Erfassung und Zuordnung von täglich drei bis 40 Minuten berichtet. Für die Verbandsarbeit relevant ist die Frage, wie die Personalratsarbeit verbucht wird, die im Landeskatalog der Produkte nicht enthalten ist. Teils wird sie bei „Restzeiten“ verbucht. Soweit eine Regelung in örtlichen Dienstvereinbarungen getroffen werden soll, so meinen wir, sollte dies nicht als besonderes Produkt aufgeführt werden. Es geht ferner darum, bei der Erfassung in den Dienststellen gleichmäßig zu verfahren (Beispiel Referendarausbildung). Es wurde geäußert, dass mit viel Aufwand große Datenmengen gesammelt werden, deren Aufarbeitung und Auswertung nicht gesichert, teilweise sogar sinnlos, sei. Für die kommunale Seite steht es in deren Ermessen, inwieweit sie NSI einsetzt. Nach einem Beschluss des Ministerrats wird die Einführung neuer Steuerungsinstrumente bei den Behörden, die im Zuge der anstehenden Verwaltungsreform in Landratsämter eingegliedert werden, nicht fortgeführt.
Als nächstes stellte das Vorstandsmitglied Rüdiger Wegner die neu eingerichtete Internetpräsentation unseres Verbandes vor. Die Internetseite kann unter der Adresse www.vhv-bw.de aufgerufen werden. Rüdiger Wegner hat mit Unterstützung eines angehenden Informatikers diese aktuelle und anschauliche Darstellung erarbeitet. Er erhielt viel Beifall für diese zeitgemäße Präsentation im Internet. Schauen Sie mal rein!
Zum folgenden Tagesordnungspunkt konnte Franz Reck als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte begrüßt werden. Er referierte über die Auswirkungen der Verwaltungsreform auf das Personal und die Personalratsarbeit. Er berichtet von einem Motivationsverlust bei den Beschäftigten und äußert die Sorge, ob bei einer Eingliederung der Sonderbehörden in 44 Untere Verwaltungsbehörden der einheitliche Verwaltungsvollzug erhalten bleibe. Eine Effizienzrendite von 20 v.H. sei unrealistisch, weil Stellen bereits massiv gestrichen worden seien. Allenfalls im Querschnittsbereich seien 5 v. H. Einsparungen zu erzielen. Höhere Quoten seien nur durch reduzierten Vollzug und Aufgabenabbau zu erreichen. Für die betroffenen Beschäftigten fordert er eine sozialverträgliche Umsetzung zumindest nach dem Standard des Sonderbehördeneingliederungsgesetzes von 1995. Des weiteren legt er dar, es werde weiterhin bei jedem Ressort einen Hauptpersonalrat geben und er stellt Prognosen für die weitere Personalratsarbeit auch der Bezirkspersonalräte. Wir machten ihn insbesondere auf die Rolle der örtlichen Personalräte der Landesbeamten in den Landratsämtern aufmerksam, die neu überdacht werden sollte. In der Aussprache wird ausgeführt, dass schon beim SOBEG 1995 auf die menschlichen Probleme Rücksicht genommen worden sei.
Schwerpunkt der Tagung war das folgende Referat zur Verwaltungsreform. Vorsitzender Freisler konnte dazu Ministerialdirektor Max Munding vom Innenministerium begrüßen. MD Munding erinnerte an das Hesse-Gutachten, das sich für die Stärkung der Regierungspräsidien und der Landkreise und gegen eine Regionalisierung aussprach. Die Regierung habe sich entschlossen, die Einheit der Verwaltung in einem Wurf zu verwirklichen und nicht scheibchenweise wie beim SOBEG. Im Lenkungsausschuss seien die Modelle entwickelt worden. Er schildert sodann den engen Zeitplan, der notwendig sei, damit das Gesetz zum 1. Jan. 2005 in Kraft treten könne. Querschnittsthemen wie Personalvertretung und Informations- und Kommunikationsverknüpfungen müssten aufgearbeitet und die neuen Strukturen für das Regierungspräsidium erarbeitet werden (wo wird das Personal etatisiert?). Der Katalog des § 16 Landesverwaltungsgesetz müsse danach durchforstet werden, um zu entscheiden, welche Aufgaben auf die Großen Kreisstädte übertragen werden können. Weitere Schwerpunkte der Reform seien Aufgabenabbau und Privatisierung. In der Diskussion wurden etwaige bundesrechtliche Hemmnisse angesprochen sowie weitere Fragen erörtert. Dienstherr für den höheren Dienst bleibt das Land; die Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes wechseln mit der Aufgabe zu den Landkreisen nach dem Prinzip der einseitigen Freiwillligkeit. Den Ersten Landesbeamten erwächst mit der Eingliederung eine viel größere Verantwortung, was aus unserer Sicht Konsequenzen für die Einstufung haben muss.
Beim Tagesordnungspunkt „Besoldung und Versorgung“ nahm der Vorsitzende die politische Diskussion über die Umwandlung der Sozialsysteme durch Einführung einer Bürgerversicherung zum Anlass, auf diese Denkmodelle zur Altersversorgung aufmerksam zu machen. Nach den Vorstellungen von diversen Politikern sollen neben den Arbeitnehmern auch Beamte und Selbständige einbezogen werden. Wegen dem oft gebrauchten Argument, dass Regelungen in der gesetzlichen Altersversorgung wirkungsgleich auch für Beamte übernommen werden sollen, werden sich die Gremien des Beamtenbundes mit der Bürgerversicherung kritisch auseinandersetzen müssen.
Hinsichtlich der Berücksichtigung von Leistungselementen in der Besoldung war zu erfahren, dass das Land keinen Gebrauch von kleinen Verbesserungen bei den Leistungsstufen und bei Leistungsprämien machen wolle, die nach Bundesrecht jetzt möglich wären. Eine Verordnung wird nicht ergehen. Somit kann auch bei Kommunalbeamten von diesen Verbesserungen kein Gebrauch gemacht werden.
Die Besoldungserhöhung von 2,4 v.H. wird im Laufe des Jahres wirksam werden – leider mit deutlicher Verzögerung gegenüber dem Tarifbereich; zum 1. April und zum 1. August 2004 wird jeweils eine einprozentige Erhöhung in Kraft treten.
Die Gesetzgebungskompetenz für das Urlaubsgeld und die jährliche Sonderzuwendung hat der Bund aufgegeben. Das bisherige Recht gilt aber solange fort, bis das Land von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht hat. In Baden-Württemberg ist ein Gesetz in Vorbereitung: 2003 soll danach im Dezember letztmals eine Sonderzuwendung von theoretisch 64 v. H. gewährt werden; dieser Satz soll aber für 2003 nochmals außerordentlich abgesenkt werden, um das Urlaubsgeld, das für 2003 auf der Basis des noch geltenden Bundesrechts ausbezahlt wurde, zu kompensieren. Die Sonderzahlung soll danach für 2003 57,7 v.H. betragen. Diese Absenkung gilt auch für die Versorgungsempfänger. Ab 2004 soll die Sonderzahlung, die entsprechend der Zusage des Ministerpräsidenten ruhegehaltsfähig ausgestaltet und an Tariferhöhungen teilnehmen soll, auf dem Niveau von 64 v. H. verteilt auf 12 Monate ausbezahlt werden.
In einem weiteren Beratungspunkt stellte der Bundesvorsitzende Manfred Bruckmann den Bundesverband der höheren Verwaltungsbeamten vor. Mitglieder sind die Landesverbände. Bayern stellt den größten Landesverband mit ca. 2 500 Mitgliedern. In Sachsen wurde ein Landesverband neu gegründet. Der Bundesverband hält Kontakt zu Politikern und nimmt Stellung zu politischen Initiativen.
Aus der Verbandsarbeit im Land berichtete Vorsitzender Freisler, dass das Rechtsberatungszentrum des Beamtenbundes in Mannheim zunehmend in Anspruch genommen wird. Neu sind auch schwere Mobbingfälle.
Zur Mitgliederzahl in unserem Verband (um 440) ist festzustellen, dass seit der letzten Mitgliederversammlung im Nov. 2002 sieben neue Mitglieder gewonnen werden konnten; dem stehen allerdings neun Todesfälle gegenüber. Deshalb wird zur Mitgliederwerbung aufgerufen.
Am Ende der Tagung dankte der Vorsitzende allen Teilnehmern für die engagierte Diskussion und für die Anregungen für die weitere Verbandsarbeit.
2003 Minusrunde in der Beamtenbesoldung!
Den Beamten im leistungsstarken öffentlichen Dienst von Baden-Württemberg mutet man in diesem Jahr eine reale und sogar nominale Besoldungskürzung zu, weil die viel zu späte Erhöhung der Besoldung die beabsichtigte Kürzung der Sonderzuwendung nicht auffangen wird. Dies ist ungerecht gegenüber dem Tarifbereich im öffentlichen Dienst. Einen Rückgang des Effektiveinkommens kennt im übrigen keine andere Branche – sei es Metall, Chemie, Banken oder Handel. Dazuhin bringt die 41-Stunden-Woche ab September eine weitere Steigerung dieses “Unrechts” und eine Besoldungskürzung um 2,5 % Prozent, auf die wir zur Finanzierung der Arbeitszeitverkürzung vor Jahren schon einmal verzichtet haben. Auch dies ein SONDEROPFER der Beamten!!!
Ein solches Verhalten der Politik kann nur als Geringschätzung der Mitarbeiter verstanden werden. Unstreitig sind wir zur Aufgabenerfüllung da und werden gebraucht. Daher müssen für uns zur gerechten Bezahlung auch die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden. Wenn es daran mangelt, versagt die Politik. Es gleicht der Quadratur des Kreises, Staatsaufgaben ohne Personal und Steuereinnahmen erledigen zu wollen.
Da die Staatsaufgaben bei uns umfangreicher sind als in vielen anderen Staaten (wie z. B. der USA) sind, müssen bei uns auch die Einnahmen höher sein. Wir fordern daher eine angemessene Gebühren- und Steuerlast zur Finanzierung des für die Aufgaben notwendigen Personals wie auch ein Ende der unsoliden Steuersenkungswettläufe. Ferner müssen die Ausgaben verringert werden. Das heißt, weniger Bundestagsabgeordnete, weniger Landtagsabgeordnete, weniger Minister und weniger Bundesländer. Auch Aufgaben können reduziert werden. Seit Jahren werden die Angehörigen von EU-Mitgliedstaaten bei uns zu aufwändig verwaltet! Warum arbeitet der Petitionsausschuss nicht mit weniger Aufwand für sich und die Behörden (z. B. bei Unzuständigkeit des Landes oder bei Nichtausschöpfung des Rechtsweges)?
Außerdem sollte man, wenn einem das Geld fehlt, auch keine Standards erhöhen, wie z. B. Fremdsprachenunterricht in der Grundschule, feste Betreuungszeiten in Schulen, Ganztagsschulen, schärferes Waffenrecht, intensivere Heimaufsicht, Einführung der Grundsicherung oder Ausbau der Behindertenbetreuung. Dass dies alles sinnvolle Aufgaben sind, kann und will niemand bestreiten. Unlauter ist es allerdings, sie auf Kosten der Bediensteten zu finanzieren.
Ein Gedanke zur Verwaltungsreform
Die Landesregierung und der Landtag brauchen sich danach zum Personalabbau praktisch keine Gedanken mehr machen. Denn das Land hat dann fast keine Verwaltung mehr. Neben den Ministerien, der Justiz und den Regierungspräsidien bleiben ihm fast nur noch die Hochschulen samt Kunst, die Finanzverwaltung und der Polizeivollzugsdienst. Forderungen nach Personaleinsparungen beim Landespersonal können sich künftig ernsthaft nur noch auf diese Bereiche und die Lehrer beziehen. Die Landesbeamten, die die unteren Verwaltungsbehörden zur Aufgabenerfüllung neu erhalten werden, stellen das unabdingbare Minimum dar und ein spürbarer Aufgabenabbau wird wohl auch nach dieser Reform ein schöner Traum bleiben.
Riester-Rente
Erst ca. 30 % aller Berechtigten nutzen diese “Säule” der Versorgung. Vergessen Sie Ihre Vorsorge nicht. Nutzen Sie die staatliche Unterstützung. Lassen Sie sich beraten z. B. vom Vorsorgewerk des Deutschen Beamtenbundes, Friedrichstr. 170, 10117 Berlin (www.dbb-Vorsorgewerk.de /Tel. 0180-5776690). Bei Bedarf wird ein örtlicher Vertreter vermittelt.
Das Vorsorgewerk bietet noch weitere Finanzdienstleistungen und Versicherungen zu günstigen Tarifen.
Zum Versand der Beihilfebescheide
hat uns das LBV ein Schreiben zukommen lassen, das wir auszugsweise wiedergeben:
Ab November 2003 (Bearbeitungsdatum des Beihilfeantrags) werden wir die Beihilfebescheide vollautomatisch versenden. Damit können wir unsere Kunden wesentlich schneller über die Abrechnung ihres Beihilfeantrages informieren.
Diese Verbesserung bringt es jedoch mit sich, das wir die eingereichten Belege nicht mehr an unsere Kunden zurücksenden werden; dies ist schon seit langem auch bei den privaten Krankenkassen der Fall. Ausgenommen davon sind Originalbelege, die unsere Kunden in besonderen Fällen (z. B. bei Aufwendungen im Todesfall) einreichen müssen.
Neben der Verbesserung der Kundeninformation ist aber auch die damit verbundene Einsparung von Portokosten (rund 400.000 Euro im Jahr) gerade vor dem Hintergrund der finanzpolitischen Situation der öffentlichen Haushalte von nicht unerheblicher Bedeutung.
Entbürokratisierung?
Auf eine kleine Anfrage teilte die Bundesregierung dem Bundestag mit, dass seit Januar 1999 bis Juli 2003 211 neue Gesetze verabschiedet und 307 geändert wurden. Ferner gibt es 624 neue Verordnungen und 1208 Verordnungsänderungen. 89 Gesetze und 446 Verordnungen wurden gestrichen.
Dies beleuchtet nur die Bundesebene. Auch auf Landesebene gibt es eine “Weiterentwicklung”. Neben die Bundesregelung für die Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) und das Urlaubsgeld treten nun bis zu 16 Landesregelungen.
In weiser Voraussicht formulierte dazu schon Platon:
“Am allererdrückendsten sind doch die Leute, die Gesetze erlassen und ständig erneuern, stets im Glauben, den Betrügereien im Geschäftsleben Schranken setzen zu können, ohne zu ahnen, dass sie in Wirklichkeit einer Hydra Köpfe abschneiden.”