Leitgedanken des VHV 2006 für die neue Legislaturperiode des Landtags und der Landesregierung

Für eine motivierte und leistungsstarke Landesverwaltung – Leitgedanken des Verbandes der höheren Verwaltungsbeamten –

Baden-Württemberg nimmt im nationalen und internationalen Vergleich eine Spitzen- stellung ein. Für diesen Erfolg sind die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung – trotz massiver Stelleneinsparungen – in hohem Maße mit verantwortlich. Die wirt- schaftliche Lage und die durch das Verwaltungsreformstrukturgesetz vorgegebene Effizienzrendite von 20% müssen dazu führen, dass Verwaltungsaufgaben hinterfragt und zusätzliche Leistungspotentiale erschlossen werden. Dies setzt motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter im öffentlichen Dienst voraus und Führungskräfte, die ihrerseits motivieren und Leistungen erschließen können. Dieses Ziel kann nur er- reicht werden, wenn die Leistungen der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst durch eine leistungsgerechte Bezahlung und Beförderung anerkannt werden. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes müssen daher in Zukunft auch am Erfolg des Landes betei- ligt werden. Baden-Württemberg muss die Vorreiterrolle bei Eingriffen in den öffentli- chen Dienst dauerhaft loswerden.

Als Berufsverband des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes für Beamte und Angestellte mit vielen Mitgliedern in Führungsfunktionen in Landes- und Kom- munalverwaltungen sehen wir für die neue Legislaturperiode des Landtags und der Landesregierung folgende Aufgaben:

• Die von Landesbeamten bezahlten Mehrwertsteueranteile der geplanten Erhöhung sind versicherungsmathematisch zu berechnen und wirkungsgleich wie im Tarifbe- reich zu verwenden. Im gleichen Umfang wie der Anteil zur Absenkung der Lohnne- benkosten bzw. der Sozialversicherungsbeiträge verwendet wird, ist er dem beim Landesamt für Besoldung und Versorgung bestehenden Pensionsfonds zuzuführen. Mit dem Fonds können dann bestimmungsgemäß die Pensionsansprüche in den Jahren 2025 – 2050 mit den starken Pensionärsjahrgängen bedient werden, ohne dass der dann handelnden politischen Generation der finanzielle Handlungsrahmen zu sehr eingeschränkt wird.

• Das Laufbahnprinzip ist ein bedeutendes Element der Qualitätssicherung. Es darf nicht so durchlässig werden, dass es faktisch abgeschafft wird.

• Beförderungssperren sind leistungsfeindlich! Sie müssen beseitigt werden. • Gute Arbeit verdient auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Daher müssen in der

Landesverwaltung endlich die seit Jahren gesetzlich vorgesehenen Leistungsele- mente wie Zulagen und Prämien gewährt werden. Die finanziellen Mittel dafür habendie Beamten durch den im Rahmen der Dienstrechtsreform 1997 erfolgten Umbau der Grundgehaltstabelle selbst schon längst aufgebracht. Der Umbau erfolgte mit der Begründung, dies zu ermöglichen. Hier spart das Land auf Kosten der Beamten!

• Die Bezüge müssen der allgemeinen Einkommensentwicklung und zum Aus- gleich der Geldentwertung angepasst werden. Daher fordern wir mindestens Einmalzahlungen in Höhe von je 300 Euro für die Jahre 2005, 2006 und 2007 wie im Bereich des TVÖD auch für die Beamten.

• Die Landesverwaltung hat ohne Lehrer, Hochschulen, Polizei, Justiz und Finanz- verwaltung nur noch ca. 20.000 Stellen. Einem weiteren Stellenabbau muss da- her ein ernsthafter nachhaltiger Aufgabenabbau vorausgehen. Stellenabbau ohne Aufgabenabbau führt zur Mehrbelastung der übrigen Beschäftigten, zu schlechte- rem Bürgerservice, zu Fehlerhäufung, Demotivation und Frustration.

• Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes in den Landratsämtern sind stärker und intensiver in die Personalentwicklung einzubeziehen. Für eine dauerhafte nachhaltige „Corporate Identity“ der Landesbediensteten über Kreis- grenzen und Verwaltungsebenen hinweg ist durch Dienstbesprechungen, Fort- bildung, Erfahrungsaustausch, Rotationsmöglichkeiten usw. Sorge zu tragen.

• Die Verwaltungsreform hat dazu geführt, dass den Regierungspräsidien – teilweise bezirksübergreifend oder landesweit – neue Aufgaben übertragen wurden. Der Personalbestand hat sich nahezu verfünffacht. Aus ehemaligen höheren Sonder- behörden wurden Abteilungen, aus deren ehemaligen Abteilungen Referate. Ge- wachsen ist die Verantwortung der Führungskräfte und die fachliche Anforderung an sie. Die derzeitige bundesrechtliche Einstufung der Leitungsämter im B-Bereich (Regierungspräsident, Regierungsvizepräsident, Abteilungsleiter) wird der funkti- onsgerechten Besoldung nicht mehr gerecht. Deshalb sollte das Land entspre- chend seinem Gesetzesantrag vom 06.07.2004 zur Änderung des Bundesbesol- dungsgesetzes (DS 553/04) eine leistungsgerechte Höherstufung dieser Ämter – einschließlich der Referatsleiter – realisieren.

Die öffentlichen Bediensteten haben ihren Teil für ein modernes und zukunftsfähiges Ba- den-Württemberg erbracht und sind immer für weitere Verbesserungen offen. Die Partei- en können nun dafür Sorge tragen, dass das erreichte Niveau gesichert und weitere Ver- besserungen ermöglicht werden. Die Umsetzung dieser Leitgedanken würde der Verwal- tung im Lande die erforderlichen Rahmenbedingungen sichern und somit zur weiteren positiven Entwicklung des Landes beitragen.

 

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