Für eine motivierte und leistungsstarke Landesverwaltung
– Leitgedanken des Verbandes der höheren Verwaltungsbeamten –
Baden-Württemberg nimmt im nationalen und internationalen Vergleich eine Spitzenstellung ein. Für diesen Erfolg sind die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltung – trotz massiver Stelleneinsparungen – in hohem Maße mit verantwortlich. Die wirtschaftliche Lage und die durch das Verwaltungsreformstrukturgesetz vorgegebene Effizienzrendite von 20% müssen dazu führen, dass Verwaltungsaufgaben hinterfragt und zusätzliche Leistungspotentiale erschlossen werden. Dies setzt motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter im öffentlichen Dienst voraus und Führungskräfte, die ihrerseits motivieren und Leistungen erschließen können. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn die Leistungen der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst durch eine leistungsgerechte Bezahlung und Beförderung anerkannt werden. Die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes müssen daher in Zukunft auch am Erfolg des Landes beteiligt werden. Baden-Württemberg muss die Vorreiterrolle bei Eingriffen in den öffentlichen Dienst dauerhaft loswerden.
Als Berufsverband des höheren nichttechnischen Verwaltungsdienstes für Beamte und Angestellte mit vielen Mitgliedern in Führungsfunktionen in Landes- und Kommunalverwaltungen sehen wir für die neue Legislaturperiode des Landtags und der Landesregierung folgende Aufgaben:
– Die von Landesbeamten bezahlten Mehrwertsteueranteile der geplanten Erhöhung sind versicherungsmathematisch zu berechnen und wirkungsgleich wie im Tarifbereich zu verwenden. Im gleichen Umfang wie der Anteil zur Absenkung der Lohnnebenkosten bzw. der Sozialversicherungsbeiträge verwendet wird, ist er dem beim Landesamt für Besoldung und Versorgung bestehenden Pensionsfonds zuzuführen. Mit dem Fonds können dann bestimmungsgemäß die Pensionsansprüche in den Jahren 2025 – 2050 mit den starken Pensionärsjahrgängen bedient werden, ohne dass der dann handelnden politischen Generation der finanzielle Handlungsrahmen zu sehr eingeschränkt wird.
– Das Laufbahnprinzip ist ein bedeutendes Element der Qualitätssicherung. Es darf nicht so durchlässig werden, dass es faktisch abgeschafft wird.
– Beförderungssperren sind leistungsfeindlich! Sie müssen beseitigt werden.
– Gute Arbeit verdient auch eine leistungsgerechte Bezahlung. Daher müssen in der Landesverwaltung endlich die seit Jahren gesetzlich vorgesehenen Leistungselemente wie Zulagen und Prämien gewährt werden. Die finanziellen Mittel dafür haben die Beamten durch den im Rahmen der Dienstrechtsreform 1997 erfolgten Umbau der Grundgehaltstabelle selbst schon längst aufgebracht. Der Umbau erfolgte mit der Begründung, dies zu ermöglichen. Hier spart das Land auf Kosten der Beamten!
– Die Bezüge müssen der allgemeinen Einkommensentwicklung und zum Ausgleich der Geldentwertung angepasst werden. Daher fordern wir mindestens Einmalzahlungen in Höhe von je 300 Euro für die Jahre 2005, 2006 und 2007 wie im Bereich des TVÖD auch für die Beamten.
– Die Landesverwaltung hat ohne Lehrer, Hochschulen, Polizei, Justiz und Finanzverwaltung nur noch ca. 20.000 Stellen. Einem weiteren Stellenabbau muss daher ein ernsthafter nachhaltiger Aufgabenabbau vorausgehen. Stellenabbau ohne Aufgabenabbau führt zur Mehrbelastung der übrigen Beschäftigten, zu schlechterem Bürgerservice, zu Fehlerhäufung, Demotivation und Frustration.
– Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes in den Landratsämtern sind stärker und intensiver in die Personalentwicklung einzubeziehen. Für eine dauerhafte nachhaltige „Corporate Identity“ der Landesbediensteten über Kreisgrenzen und Verwaltungsebenen hinweg ist durch Dienstbesprechungen, Fortbildung, Erfahrungsaustausch, Rotationsmöglichkeiten usw. Sorge zu tragen.
– Die Verwaltungsreform hat dazu geführt, dass den Regierungspräsidien – teilweise bezirksübergreifend oder landesweit – neue Aufgaben übertragen wurden. Der Personalbestand hat sich nahezu verfünffacht. Aus ehemaligen höheren Sonderbehörden wurden Abteilungen, aus deren ehemaligen Abteilungen Referate. Gewachsen ist die Verantwortung der Führungskräfte und die fachliche Anforderung an sie. Die derzeitige bundesrechtliche Einstufung der Leitungsämter im B-Bereich (Regierungspräsident, Regierungsvizepräsident, Abteilungsleiter) wird der funktionsgerechten Besoldung nicht mehr gerecht. Deshalb sollte das Land entsprechend seinem Gesetzesantrag vom 06.07.2004 zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (DS 553/04) bald für eine leistungsgerechte Höherstufung dieser Ämter – einschließlich der Referatsleiter – Sorge tragen.
Die öffentlichen Bediensteten haben ihren Teil für ein modernes und zukunftsfähiges Baden-Württemberg erbracht und sind immer für weitere Verbesserungen offen. Die Parteien können nun dafür Sorge tragen, dass das erreichte Niveau gesichert und weitere Verbesserungen ermöglicht werden. Die Umsetzung dieser Leitgedanken würde der Verwaltung im Lande die erforderlichen Rahmenbedingungen sichern und somit zur weiteren positiven Entwicklung des Landes beitragen.
Wir haben dieses Positionspapier nach der Landtagswahl allen Parteien und Fraktionen sowie einigen Abgeordneten zukommen lassen.
Wir gratulieren unseren Mitgliedern, Herrn Staatssekretär Hillebrand und Herrn Blenke, herzlich zur Wiederwahl in den Landtag und wünschen Ihnen eine erfolgreiche Arbeit zum Wohle des Landes.
Wichtige Termine für Sie in diesem Jahr
18.10.2006 Verbandsexkursion nach Mannheim
22.11.2006 Mitgliederversammlung in Stuttgart
Aufgabenkritik und Bürokratieabbau
Sollten sie Vorschläge dazu haben, so sind wir daran interessiert, diese entweder als Verband oder über den Beamtenbund Baden-Württemberg (BBW) in die politische Diskussion einzubringen. Wir fordern den tatsächlichen Aufgaben- und Bürokratieabbau als Äquivalent zum Stellenabbau! Übrigens hat der BBW mit unserer intensiven Hilfe ein neues Forderungspapier dazu erstellt – weitere werden folgen.
Der DBB hat alle seine Anteile am BHW verkauft
Das Vermögen wird nun breit gestreut sicher angelegt. Der Ertrag dient überwiegend zur Finanzierung des DBB. Damit ist sichergestellt, dass wir dauerhaft weniger von unseren Mitgliedsbeiträgen für den DBB abführen müssen.
Personalräte bitte melden
Der Verband bedankt sich bei allen Mitgliedern, die kandidiert haben. Wir bitten nun die Gewählten und Stellvertreter sich bei Frau Hausmann im Wirtschaftsministerium (Tel.: 0711/123-2307, Fax: 0711/123-2094, E-Mail: Anita.Hausmann@wm.bwl.de) oder beim Verbandsvorsitzenden zu melden. Wir wollen Ihnen das Material, das der Beamtenbund den Mandatsträgern laufend zur Verfügung stellt, gerne zukommen lassen und Sie bei Ihrer Arbeit unterstützen.
Unsere Empfehlungen an den BBW zur Personalratswahl der
Landesbediensteten in den Landratsämtern
Die Arbeit der örtlichen Wahlvorstände könnte durch Maßnahmen erleichtert werden.
1. Die Schwierigkeit des örtlichen Wahlvorstandes besteht insbesondere darin, dass eine Vielzahl von Wahlen (6 Ministerien, Regierungspräsidium und Landratsamt) zeitgleich organisiert werden müssen. Es wäre daher sinnvoll, einen einheitlichen Zeitplan zu erstellen, damit die Aushänge für die Wahlen zeitgleich erfolgen können. Dies würde auch den Aufwand für die Weiterleitung der Wahlaushänge an die Außenstellen verringern (im Landkreis Esslingen mussten 12 Außenstellen bedient werden). In diesem Zusammenhang wäre es auch begrüßenswert, die Bediensteten statt mit Aushängen durch eine elektronische Bekanntgabe informieren zu dürfen.
2. Weiterhin sollte auf Landesseite bereits frühzeitig festgelegt werden, welche Farben die jeweiligen Stimmzettel und Wahlumschläge der einzelnen Wahlen haben werden, damit eine doppelte Farbvergabe vermieden wird.
3. Eine weitere Maßnahme zur Vereinfachung der Arbeit der örtlichen Wahlvorstände wäre die Anordnung der Briefwahl für die Hauptpersonalratswahlen durch die entsprechenden Wahlvorstände. Damit könnte vermieden werden, dass in den Landratsämtern insgesamt ca. 20 Wahlurnen beschafft werden müssen. Zudem ist aufgrund der geringen Anzahl der Landesbediensteten pro Hauptpersonalrat die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass die Wahlurnen mit mehr als 10 Wahlumschlägen gefüllt werden. Dies hat wiederum zur Folge, dass die Wahlumschläge ungeöffnet an den Wahlvorstand des Hauptpersonalrats geschickt werden müssen und die Auszählung dort erfolgt. Auch dies könnte durch die Anordnung der Briefwahl vermieden werden.
Veranstaltung für die besonderen Personalräte der Landesbediensteten in den Landratsämtern
Nach der Personalratswahl hat der Hauptpersonalrat des Innenministeriums auf unsere Anregung hin diese besonderen Personalräte eingeladen und mit ihnen über ihre Arbeit und die Zusammenarbeit mit den Bezirks- und 6 Hauptpersonalräten intensiv gesprochen. Die Veranstaltung streifte viele Themen – unter anderem auch die 20%-ige Personaleinsparung im höheren Dienst bei den Landratsämtern und deren schwierige Verteilung auf die Ressorts. Die Hauptpersonalräte werden die Veranstaltung auswerten und darüber nachdenken, wie der Gesprächsfaden im Interesse der Mitarbeiter in der Landesverwaltung weiter geknüpft werden kann.
Argumente von Finanzminister Stratthaus in einer Pressemitteilung vom 25.11.05
Er werde nun die Chance nutzen die Grundzüge für ein leistungs- und bedarfsorientiertes sowie sachgerechtes Besoldungs- und Versorgungsrecht zu entwickeln. Vor dem Hintergrund des stetigen Rückgangs der Schulabgänger konkurriere der Staat noch stärker mit der Privatwirtschaft um qualifizierte Mitarbeiter. Auch aus diesem Grund müssten die Weichen für ein neues Besoldungsrecht gestellt werden, das eine angemessene Bezahlung für die Beamten gewährleiste und den öffentlichen Dienst für Neueinsteiger attraktiver mache. “Irgendwann haben wir die Grenze des Sparens erreicht. Wir müssen uns daher rechtlich und tatsächlich in die Lage versetzen, auf den Fachkräftemangel reagieren zu können. Ziel muss sein, mit weniger, aber dafür besser bezahltem und qualifiziertem Personal die Arbeit zu erledigen“, fordert Stratthaus. Durch mehr Technik und weiterem Aufgabenabbau könne die Landesverwaltung mit weniger Personal auskommen.
“In Baden-Württemberg haben wir unseren Beamtinnen und Beamten mit dem Wegfall des Urlaubsgelds, der Reduzierung des Weihnachtsgelds, der Arbeitszeitverlängerung sowie Verschlechterungen bei der Beihilfe schon vieles zugemutet“, unterstrich der Finanzminister. Dieser Solidaritätsbeitrag sei den Beamten aus einer finanziellen Notlage heraus abverlangt worden. Derzeit seien auch keine weiteren Eingriffe geplant.
Leistungselemente in der Besoldung
Im Gegensatz zu den politischen Forderungen und Beteuerungen sind Leistungsprämien und Leistungszulagen bereits seit 1998 beamtenrechtlich möglich. Das Land und zum Teil auch die Kommunen sind jedoch nicht bereit diese Instrumente zu nutzen! Seit vielen Jahren wird in diesem Punkt auf Kosten der Beamten gespart, denn die Gehaltstabelle wurde damals auch mit der Begründung geändert um Geld für diese Leistungselemente zu haben. Wir fordern das Land und die noch nicht bereiten Kommunen auf, die Leistungselemente endlich zu nutzen und den Beamten “ihr” Geld zu geben!
Wichtige Besonderheiten des Beamtenverhältnisses
Nachfolgende Thesen wollen wir zur Diskussion stellen. Korrektur- oder Änderungswünsche möchten Sie bitte an den Vorsitzenden richten.
Besonderheiten | Grund | Gegenleistung |
Beamtenpflichten (z.B.)
– Unparteilichkeit – Gehorsam – Mehrarbeit – Streikverbot |
Eine Arbeit, die Recht und Gesetz entspricht, erfordert dies. | Amtsangemessene Alimentation; einseitige Lohnfindung
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Unkündbarkeit | Dienst- und Treueverhältnis
Sichert objektive Entscheidungen ab und sichert individuell gegen „Vorgesetztenwillkür“. |
Kein Streikrecht |
Keine gesetzliche Krankenversicherung
|
Staatliches Selbstversicherungsprinzip;
für den Dienstherrn ist die Krankenbeihilfe fiskalisch günstiger als ein Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Krankenversicherung. |
Keine Vollversorgung durch Dienstherren; Notwendigkeit der privaten Absicherung aus versteuertem Einkommen. |
Keine Arbeitslosenversicherung | Bestellung auf Lebenszeit ohne Risiko der Arbeitslosigkeit.
|
Keine Möglichkeit, an Arbeitslosenversicherung bei Arbeitsplatzverlust (z.B.: im Rahmen Disziplinarverfahren) zu partizipieren |
Keine Rentenversicherung | Zu versicherndes Risiko nicht vorhanden wegen des Lebenszeitprinzips.
Auch die Altersversorgung erfolgt nach dem Alimentationsprinzip. |
Beamtenpflichten gelten auf Lebenszeit.
Die Besoldung ist um den Arbeitnehmeranteil gekürzt. |
Versorgung aus dem letzten Amt | Alimentations- und Lebenszeitprinzip
(nach der Diktion des BVerfG ist die Versorgung die Fortsetzung der Besoldung) |
Streikverbot in aktiver Dienstzeit.
Einseitige Versorgungsfindung des Dienstherren. Disziplinarrecht gilt auch für Pensionäre. |
Umsetzung / Versetzung | Dienst- und Treuverhältnis | Zwar können somit einseitige Regelungen des Dienstherrn erfolgen, die im Tarifrecht nur unter den Voraussetzungen einer Änderungskündigung umsetzbar wären. Der Beamte kann jedoch die Einhaltung der Regeln ggf. erzwingen. |
Einige gängige Irrtümer über das Beamtenverhältnis
Irrtum | Wahrheit |
Regelbeförderung | Beförderungen erfolgen nach Leistung. |
Regelmäßige Gehalts-/Bezügeerhöhung | Leistungsstufen drücken Erfahrung und Routine aus.
Arbeitserfolge oder –misserfolge können Aufstieg beschleunigen oder verlangsamen. |
Besoldungsrecht enthält keine Leistungsanreize | Leistungsprämien und Leistungszulagen sind möglich.
Leistung entscheidet über Beförderung und über Aufstieg in Leistungsstufen. Keine Zulage „on top“: Sie wird vielmehr durch Einsparungen beim Grundgehalt finanziert, soweit sie überhaupt gewährt wird. |
Beamte sind zu teuer | Nach Berechnungen der Rechnungshöfe und anderer Untersuchungen sind Beamte günstiger als Angestellte. |
Beamtenpensionen sind zu hoch | Pensionen sind nicht mit Renten vergleichbar:
-das Bundesverfassungsgericht spricht von der Fortsetzung der Besoldung -die Pensionen werden uneingeschränkt versteuert -die ununterbrochene Erwerbsbiographie der Pensionäre ist der Regelfall -Hoher Akademikeranteil (z.B. Lehrer) -die Erfordernis einer privaten Krankenversicherung aus der versteuerten Pension -Keine Begrenzung wie durch eine Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenkasse |
Beamte tragen nicht zu ihrer Altersversorgung bei | Die Beamtenbezüge sind um den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung abgesenkt. Einige Dienstherren haben jedoch keine Rücklagen gebildet.
Durch den Verzicht auf Grundgehalt wird ein Sonderfonds für Pensionen angespart. Beamte tragen durch Steuern zur allgemeinen Altersversorgung bei, da Rentenkassen zum erheblichen Teil aus Steuermitteln finanziert werden (2006 ca. 80 Mrd. Euro). Auch die von Beamten bezahlte Ökosteuer wird allein zur Finanzierung der gesetzlichen Altersrente herangezogen und nicht in eine eigene Kasse überführt. |
60 % Anspruch auf Betriebsrente
Im Rentenversicherungs- und Alterssicherungsbericht 2005 wird ausgeführt, der Anteil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft mit einer Anwartschaft aus der betrieblichen Altersversorgung sei im Zeitraum von Beginn 2002 bis Juni 2004 von 38 auf 46 % gestiegen. Im gleichen Zeitraum habe etwa eine halbe Million Betriebe eine Zusatzversorgung neu eingeführt oder ihre bestehende Zusatzversorgung ausgebaut. Zusammen mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst hätten damit Mitte 2004 bereits 15,7 Mio. Beschäftigte, das seien 60% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Anspruch auf eine Betriebsrente gehabt.