Zum Jahresanfang ist die Dienstrechtreform des Landes in Kraft getreten. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat dazu anerkennend konstatiert, Baden-Württemberg habe als fast einziges Land eine echte Reform zustande gebracht. Unsere mittelbaren und unmittelbaren Erfolge für die Mitglieder und Kollegen seien aus diesem Grund noch einmal aufgelistet:
- Mehr Stellen in A 15 / 16 – insbesondere in den Landratsämtern.
- Die Ersten Landesbeamten erhalten ihre Stellen in B 2 oder B 3 statt auf Zeit nun auf Dauer.
- Die B-Besoldung wurde novelliert und einige Ämter wurden in die B-Besoldung übernommen bzw. dort höher eingestuft.
- In der Bürgermeisterbesoldung Verbesserungen bei Gemeindegrößen von 5001 Einwohner bis 30 000 Einwohner.
- Nach 60 Monaten Dienstzeit wird das Ausscheiden mit einem Altersruhegeld statt mit Nachversicherung ermöglicht.
- Beamte, die über den gesetzlichen Ruhestandtermin hinaus dienen wollen und die 40 Jahre Dienstjahre bereits erfüllt haben, bekommen einen Besoldungszuschlag von 10 %.
- Die Möglichkeiten der Teilzeit wurden auf 15 Jahre erweitert und eine Absenkung bis auf 30 % ermöglicht.
- In Bereichen, in denen Leistungsprämien möglich sind, gilt dies für die A- und B-Besoldung.
- Die Probezeit ist grundsätzlich für alle gleich lang (Standard 3 Jahre).
- Die Beihilfe bleibt unangetastet.
- Die Versorgung der Pensionäre bleibt mit der Besoldung der aktiven Beamten verknüpft.
- Für Schwerbehinderte gibt es weiterhin Altersteilzeit.
- Für Gesundheitspräventionsmaßnahmen ist ein kleines Budget vorhanden.
- Es gibt in der Besoldung keine Umverteilung von „Alt nach Jung“.
- Beamtenrechtliche Wartezeiten für Beförderungen sind auf 1 Jahr minimiert.