Unsere berufspolitischen Erfolge für den höheren Verwaltungsdienst

Dienstrechtsreform Baden-WürttembergZum Jahresanfang ist die Dienstrechtreform des Landes in Kraft getreten. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hat dazu anerkennend konstatiert, Baden-Württemberg habe als fast einziges Land eine echte Reform zustande gebracht. Unsere mittelbaren und unmittelbaren Erfolge für die Mitglieder und Kollegen seien aus diesem Grund noch einmal aufgelistet:

  1. Mehr Stellen in A 15 / 16 – insbesondere in den Landratsämtern.
  2. Die Ersten Landesbeamten erhalten ihre Stellen in B 2 oder B 3 statt auf Zeit nun auf Dauer.
  3. Die B-Besoldung wurde novelliert und einige Ämter wurden in die B-Besoldung übernommen bzw. dort höher eingestuft.
  4. In der Bürgermeisterbesoldung Verbesserungen bei Gemeindegrößen von 5001 Einwohner bis 30 000 Einwohner.
  5. Nach 60 Monaten Dienstzeit wird das Ausscheiden mit einem Altersruhegeld statt mit Nachversicherung ermöglicht.
  6. Beamte, die über den gesetzlichen Ruhestandtermin hinaus dienen wollen und die 40 Jahre Dienstjahre bereits erfüllt haben, bekommen einen Besoldungszuschlag von 10 %.
  7. Die Möglichkeiten der Teilzeit wurden auf 15 Jahre erweitert und eine Absenkung bis auf 30 % ermöglicht.
  8. In Bereichen, in denen Leistungsprämien möglich sind, gilt dies für die A- und B-Besoldung.
  9. Die Probezeit ist grundsätzlich für alle gleich lang (Standard 3 Jahre).
  10. Die Beihilfe bleibt unangetastet.
  11. Die Versorgung der Pensionäre bleibt mit der Besoldung der aktiven Beamten verknüpft.
  12. Für Schwerbehinderte gibt es weiterhin Altersteilzeit.
  13. Für Gesundheitspräventionsmaßnahmen ist ein kleines Budget vorhanden.
  14. Es gibt in der Besoldung keine Umverteilung von „Alt nach Jung“.
  15. Beamtenrechtliche Wartezeiten für Beförderungen sind auf 1 Jahr minimiert.

 

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