Neue Regierung – neues Glück?

Beitrag: Bernhard Freisler
Zunächst ist festzuhalten, unsere Dienstherren – nämlich das Land oder die Kommunen – sind unverändert die gleichen. Nur das Land hat einen neuen Kopf – üblicherweise prädestiniert zum Denken. Auch das Beamtenstatusgesetz bleibt unverändert, da es bundesweit gilt.

Nun beschäftigen uns die Themen, die in der Koalitionsvereinbarung angesprochen werden. Unvermittelt und ohne Begründung wird dort von einer Gerechtigkeitslücke im Pensionsbereich bei höheren Pensionen gesprochen – insbesondere in der B-Besoldung. Strukturell soll bezüglich der Krankheitskosten ein Wahlrecht zwischen dem Beihilfesystem und dem der gesetzlichen Krankenkasse geprüft werden. Mit Hilfe einer optimierten Datenverarbeitung sowie intensivierter Aufgabenkritik soll gespart werden – wohl auch Personal. Zusätzliches Personal soll es in der Finanzverwaltung sowie in der Polizei, der Justiz und zunächst auch in den Schulen geben. Die Abschaffung der Beamten in der allgemeinen Verwaltung findet sich nicht mehr im Koalitionsvertrag. Die Tarifergebnisse sollen zeit- und inhaltsgleich in die Beamtenbesoldung übertragen werden.

Wir sind gespannt, wer was davon in der Praxis umsetzen wird.

Bei der Aufgabenkritik muss man aus Erfahrung sehr skeptisch sein – genauso wie bei der propagierten Optimierung der Datenverarbeitung. Zur Aufgabenkritik sollten wir demnach im berufspolitischen Interesse alle Vorschläge gemacht werden. Vielleicht ist die neue Regierung dafür ja doch aufgeschlossener als die bisherige?

Beim Rest des Projektes NSI sollte weiterhin die Aufwand-Nutzen-Relation optimiert werden. Wenn der Nutzen “bescheiden” ist, so muss auch der Aufwand dafür in Richtung „null“ gefahren werden.

Auch ist die Stellenreduzierung im hohen Dienst in den Ministerien, Regierungspräsidien und den Landratsämtern um ca. 1480 Stellen für uns nur schwer vorstellbar. Der aktuelle Trend geht in den Ministerien gerade in die andere Richtung. Ein kraftvoller und handlungsfähiger Staat braucht immer auch ausgebildetes Personal in erforderlichem Umfang, sonst werden “handwerkliche” Fehler zur Regel im staatlichen Handeln – eine fatale Perspektive.

Hinsichtlich des Integrationsministeriums staunt man nicht schlecht. Die Integration von Migranten ist zwar ein besonderes und gewichtiges Querschnittsthema, das sich über mehrere Ressorts erstreckt. Aber ist dies ein eigenes Ministerium wert? Hätte vielleicht nicht auch eine Abteilung in einem Ministerium gereicht? Es ist zu wünschen, dass viele gute Erfolge den Aufwand rechtfertigen.

 

Dieser Beitrag wurde unter Aktuelles, Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.