Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten

Wahrscheinlich hat sich der eine oder andere von Ihnen die Frage gestellt, ob die Bewirtungskosten, die Ihnen anlässlich der Verabschiedung aus dem Dienst entstanden sind, als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden können.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit Urteil vom 11.01.2007 (VI R 52/03) BStBl. 2007 II S. 317, mit dieser Frage befasst. Er kommt zu dem Ergebnis, dass Bewirtungsaufwendungen, die aus Anlass der Verabschiedung in den Ruhestand entstehen, als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden können. Eine Verabschiedung in den Ruhestand hat nach Auffassung des Gerichts ganz überwiegend beruflichen Charakter. Denn sie stellt – ungeachtet der Tatsache, dass sie auch ein persönliches Ereignis im Leben des Klägers ist – in erster Linie den letzten Akt im aktiven Dienst des Klägers dar. Sie ist folglich Teil der Berufstätigkeit.

Auszug aus dem Rundschreiben 8/2011 des Bundes der Ruhestandsbeamten Rentner und Hinterbliebenen Baden-Württemberg


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