Eintritt der Beamten in den Ruhestand im Jahr 2010 und Entwicklung der Anzahl der Ruhegehaltsempfänger der Gebietskörperschaften

Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass nach dem vorläufigen Ergebnis der Versorgungsempfängerstatistik im Jahr 2010 bei den Gebietskörperschaften rund 42.000 (2009: 41.300) Pensionierungen angefallen sind. Die Gesamtzahl der Ruhegehaltsempfänger von Bund, Ländern und Gemeinden ist damit zum Stichtag 1. Januar 2011 auf ca. 746.000 (2009: ca. 723.000; 2008: ca. 700.000) Personen angewachsen. Dies bedeutet insgesamt eine annähernd gleichbleibende Fortsetzung der stetigen Zunahme der Zahl der Ruhegehaltsempfänger. Dagegen war die Zahl der Empfänger von Hinterbliebenenversorgung (Witwen, Witwer und Waisen) in den Gebietskörperschaften mit etwa 248.000 nach 250.000 in 2009 leicht rückläufig.

Der höchste prozentuale Anstieg betraf wie in den Vorjahren die Länder mit einer Erhöhung um 3,8 % auf etwa 543.000 (2009: 523.000) Empfänger von Ruhegehalt. Bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden belief sich der Anstieg dagegen von 1,7 % auf nunmehr rund 76.000 (2009: 75.000) Ruhegehaltsempfänger. Für den Bund lauten die Größenordnungen des Anstiegs für 2010 bei den ehemaligen Beamten Richtern und Soldaten etwa 1,3 % auf etwa 127. 000 (2009: ca. 125.000).

Von den im Jahr 2010 pensionierten ca. 42.000 Beamten, Richtern und Soldaten bei Bund, Ländern und Gemeinden erreichten 32 % (2009: 38 %) die Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Eine wesentliche Ursache dieses nennenswerten Rückgangs beruht auf dem Umstand, dass im Jahr 2010 der geburtenschwache Jahrgang 1945 die Regelaltersgrenze erreichte und somit die relativ geringe Kopfzahl dieser Gruppe zu beachtlichen – aber nur temporären – prozentualen Verschiebungen geführt hat.

Der verhältnismäßige Anteil der neuen Pensionäre, welche aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig aus dem aktiven Dienst ausschieden, betrug dagegen weiter relativ konstante 19 % (2009: 18 %; 2008: 18 %); damit ist dieser Wert seit mehreren Jahren nahezu gleichbleibend. Während 20 % (2009: 16 %, 2008: 17 %) der neuen Pensionäre mit der Antragsaltersgrenze des vollendeten 63. Lebensjahres (Bayern: 64. Lebensjahr) unter Inkaufnahme von Versorgungsabschlägen in den Ruhestand traten, belief sich der Anteil derjenigen mit der besonderen Antragsaltersgrenze des vollendeten 60. Lebensjahres bei Schwerbehinderung auf 9 % nach 8 % im Vorjahr.

Darüber hinaus traten aufgrund besonderer Altersgrenzen, die es im Vollzugsdienst von Polizei, Feuerwehr und Justiz und beinahe durchgängig für Berufssoldaten gibt, 17 % (2009: 18 %, 2008: 15 %) in den für diese Berufsgruppen gesetzlich bestimmten Ruhestand. Vorruhestandsregelungen (Personalanpassung im Bereich der Streitkräfte) und sonstige Gründe machten schließlich lediglich einen Gesamtanteil von 3 % an den Pensionierungen aus (2009: 2 %, 2008: 7 %).

Die abschließenden Zahlen für das Jahr 2010 werden vom Statistischen Bundesamt voraussichtlich erst gegen Jahresende eingestellt werden.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.