Neues zur amtsangemessenen Besoldung. Urteil des BVerfG zur hessischen Professorenbesoldung

Dr. Helmut Messer (re)

Dr. Helmut Messer (re)

Auf der Arbeitstagung des vhv referierte unser Vorstandmitglied Dr. Helmut Messer, MWK, über ein jüngst ergangenes Urteil aus Hessen. Hintergrund war die Verfassungsbeschwerde eines Marburger Universitätsprofessors, der in der Besoldungsgruppe W2 vergütet wird, die in Hessen kaum von der Bezahlung nach A 14 zu unterscheiden ist. Aufgrund der höheren Eingangsvoraussetzungen sah er hier einen Verstoß gegen das Alimentationsprinzip.

In Baden-Württemberg werden Universitätsprofessoren grundsätzlich nach W3 vergütet, W2 ist für Fachhochschulen, die Duale Hochschule u.ä. vorgesehen. Außerdem weicht die Bezahlung ab – seit der FöderalismusreformI werden in den Ländern unterschiedliche Besoldungtarife ausbezahlt. Trotzdem will man auch in Baden-Württemberg auf das Urteil reagieren und die Besoldung W2/W3 anheben. In der Diskussion wurde durchaus in Frage gestellt, ob die Eingangsvoraussetzungen für A 14 und W2 so unterschiedlich sind.

Der wichtigste Aspekt des Urteils ist, dass das Alimentationsprinzip mit seiner verfassungsrechtlichen Garantie auf eine amtsangemessene Besoldung bestätigt wurde.

Den vollständigen Vortragstext finden Sie hier.

 

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