Arbeitstagung des VHV am 19. und 20. Juli 2013

Die mittlerweile zur guten Tradition gewordene Arbeitstagung des VHV führte uns auch dieses Jahr wieder ins Hotel Sonnenhof in Schömberg-Langenbrand im Nordschwarzwald. Dort nutzten die Teilnehmer, die sich aus den verschiedensten Bereichen aller drei Verwaltungsebenen zusammensetzten, die Möglichkeit, sich zwei Tage lang intensiv über aktuelle berufspolitische Themen zu informieren und auszutauschen.

Zum Auftakt der Tagung referierte Christoph Weber vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg über den Länderfinanzausgleich.

Weber erläuterte dabei zunächst grundlegend die Funktionsweise des bundesstaatlichen Finanzausgleiches und des dahinter stehenden vierstufigen Verteilungssystems. Des Weiteren ging er auf die Eckpunkte der Klagen der Länder Bayern und Hessen gegen den Länderfinanzausgleich ein, denen sich die baden-württembergische Landesregierung nicht angeschlossen hat. Schließlich wurden der Schuldenstand sowie die Zahlungen im Länderfinanzausgleich in Baden-Württemberg seit 1970 näher betrachtet. Interessant war es dabei zu sehen, dass Baden-Württemberg ohne den Länderfinanzausgleich heute schuldenfrei wäre. Die Präsentation von Herrn Weber können Sie hier anschauen.

Im Anschluss berichtete Dr. Wolfgang Bruckmann, Vorsitzender des Bundesverbandes der Beamten des höheren Dienstes (BVhD), aus der Arbeit des Bundesverbandes sowie der Arbeitsgemeinschaft der Verbände des höheren Dienstes (AhD) und des Führungskräfteverbandes ULA. Dr. Bruckmann führte zunächst aus, dass die unterschiedliche Gehalts- und Besoldungsentwicklung in den einzelnen Ländern zu teilweise signifikanten Unterschieden führt. So kann sich die Besoldung in A 13/ A 14 zwischen den Ländern teilweise um bis zu 500 Euro monatlich unterscheiden. In diesem Zusammenhang wies Bruckmann darauf hin, dass sich das Argument der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung bei der Diskussion um Versorgung und Besoldung mittlerweile zum Dauerbrenner entwickelt habe. Der auch von der baden-württembergischen Landesregierung hierbei immer wieder ins Feld geführten Zahl von 40 Prozent Personalkosten im Landeshaushalt hielt Bruckmann entgegen, dass in der freien Wirtschaft im Dienstleistungsbereich eine Personalkostenquote von bis zu 80 Prozent als normal gelte, im produzierenden Gewerbe seien dies immerhin noch 30 Prozent. Vor diesem Hintergrund sei die Quote des Landes von 40 Prozent als solche unkritisch zu sehen und im europäischen Vergleich sogar moderat.

Claus SchmiedelAm Samstagmorgen stieß schließlich der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag, Claus Schmiedel, zu einem berufspolitischen Gespräch zu uns. Auch er bemühte gleich zu Beginn den bereits erwähnten Dauerbrenner Haushaltskonsolidierung und argumentierte, dass man bei einem strukturellen Defizit von 2,5 Milliarden bis zum Jahr 2020 bei der Suche nach Einsparpotential am Personal nicht vorbeikomme. Er sehe zwar, dass das Berufsbild des Beamten sich etwa durch stets komplexer werdende Aufgaben und steigende Transparenzerwartungen hinsichtlich der Arbeit im öffentlichen Dienst verändert habe, dennoch seien gewisse Einschnitte bei der Besoldung von den Beamten hinzunehmen. So gebe es etwa kein Gesetz, das Anspruch auf eine 1:1 Übernahme des Tarifergebnisses begründe. Vor diesem Hintergrund sei die Verschiebung der Übernahme im Jahresrhythmus auch für die Jahre 2015 und 2016 sachgerecht. Auch die seitens der Teilnehmer nochmals deutlich kritisierte Absenkung der Eingangsbesoldung auf nunmehr 8 % sei zumutbar und sollte seiner Ansicht nach auch gut qualifiziertes Personal nicht davor abschrecken, in den Landesdienst einzutreten. Zugleich bedauerte Schmiedel jedoch, dass es für diese Legislaturperiode zu keiner Gesamtverständigung mit den Beamten gekommen sei. Für die nächste Periode sei dies unbedingt anzustreben.

Grundsätzlich einig waren sich Schmiedel und die Teilnehmer der Arbeitstagung darüber, dass weitere Einsparungen auch eine Aufgabenkritik erfordern. Hierzu wurde seitens der Teilnehmer kritisch angemerkt, dass sich in der Praxis allerdings eher ein Zuwachs anstelle eines Abbaus von Aufgaben bemerkbar macht. In diesem Zusammenhang wurde auch das Projekt NSI angesprochen, das bei unserer letzten Arbeitstagung mit Vertretern des Landesrechnungshofes ausführlich erörtert wurde. Der Verband hat hier nochmals deutlich darauf hingewiesen, dass die Kosten dieses Projektes in keinerlei Verhältnis zu dessen Nutzen stehen. Claus Schmiedel erklärte dazu, dass die Landesregierung das Vorhaben genauer unter die Lupe nehmen wolle.

Weiteres Thema des Gespräches mit dem Fraktionsvorsitzenden war natürlich die aktuelle Diskussion über die Kommunalisierung des höheren Dienstes in den Landratsämtern. Der Verband machte hier seine klar ablehnende Haltung deutlich, da zum einen das behauptete Einsparpotential in Höhe von 25 Millionen Euro nicht gesehen wird und zum anderen die Attraktivität der Stellen an den Landratsämtern unter dieser Entwicklung leiden würden. Hinzu kommt, dass das Land hierdurch ohne Not die Vorteile eines regelmäßigen Personalaustausches zwischen den einzelnen Verwaltungsebenen aufgeben würde. Schmiedel nahm die Bedenken der Teilnehmer zur Kenntnis, machte jedoch deutlich, dass es in erster Linie darum ginge, Geld zu sparen und daher auch diese Möglichkeit zu prüfen sei.

B. Freisler C. SchmiedelNach gut zweistündiger Diskussion bedankte der Landesvorsitzende des VHV Bernhard Freisler sich bei Claus Schmiedel für dessen Gesprächsbereitschaft und bekräftigte das Interesse des Verbandes, auch weiterhin mit den politischen Entscheidungsträgern im Gespräch zu bleiben.

Im Anschluss an das Gespräch mit Claus Schmiedel berichtete Susanne Hauth, Justiziarin und Geschäftsführerin beim BBW noch von einem Positionspapier des Beamtenbundes, in dem dieser konkrete Vorschläge zur Optimierung der Einnahmen und Ausgaben des Landes Baden-Württemberg macht. Das Papier können Sie hier herunterladen.

C. Steinrück M. KretschmarSchließlich beschäftigten sich die Teilnehmer noch mit den geänderten Beihilferegelungen beim Zahnersatz, wonach die bei einer zahnärztlichen Behandlung entstandenen Aufwendungen für Auslagen, Material- und Laborkosten nur noch zu 70% beihilfefähig sind. Hier wurde von den Teilnehmern insbesondere kritisiert, dass die Neuregelegung eingeführt wurde, ohne dass zuvor abgeklärt worden war, ob und zu welchen Konditionen die Betroffenen diese Beihilfelücke durch eine Ergänzung ihrer privaten Krankenversicherung schließen können.

Zum Abschluss der Arbeitstagung berichtete Bernhard Freisler schließlich noch über die bevorstehenden Personalratswahlen und rief interessierte Mitglieder dazu auf, sich bei Interesse an einer Kandidatur auf der BBW-Liste an den Verband zu wenden.

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