Regeressansprüche für 2013 sichern!

In beigefügtem Anschreiben geht es um die alterdiskriminierende Besoldung. Hintergrund ist die nach der Dienstrechtsreform geänderte Bemessung des Grundgehalts nicht mehr nach Besoldungsdienstalter, sondern nach Erfahrung. Die betragsgleiche Überleitung für Beamte von der früheren Regelung in die Tabellen nach der Dienstrechtsreform wird zurzeit gerichtlich geprüft. Sollte sich herausstellen, dass diese Überleitung nicht angemessen war, dass also eine Prüfung der Erfahrung hätte erfolgen müssen, können sich daraus Regressansprüche für die Beschäftigten ergeben. Diese können jedoch rückwirkend nur geltend gemacht werden, wenn die Beschäftigten entsprechend Widerspruch eingelegt haben. Wollen Sie sich diese Option noch für 2013 sichern, so sollten Sie DRINGEND noch in diesem Jahr Widerspruch einlegen. Der Einfachheit halber haben wir einen “Musterwiderspruch” erhalten, den Sie ausfüllen und ans LBV senden können.

Die genaue Erläuterung des Sachverhalts entnehmen Sie bitte dem Anschreiben des BBW-Tarifunion.

Die Vorlage für den Musterwiderspruch finden Sie hier

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