Mütterrente – Info der Bundesseniorenvertretung

Über den Seniorenverband öffentlicher Dienst sind wir darauf aufmerksam gemacht worden, dass für die geplante Aufstockung der Mütterrente keine Anträge gestellt werden müssen. Es wird keine individuelle Neuberechnung der Bestandsrenten erfolgen, sondern in einem pauschalen Verfahren Zuschläge an Entgeltpunkten hinzukommen. Für Versicherte, die ein geklärtes Rentenversicherungskonto haben, liegen die erforderlichen Informationen für die verbesserte Anerkennung der Zeiten vor. Nach Regelung der genauen gesetzlichen Ausgestaltung der ,,Mütterrente” werden die Betroffenen über die weitere Vorgehensweise informiert.
Näheres erfahren Sie in der AiR-Ausgabe März und damit im nächsten SenMag-öD-BW.

 

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