Beschlussantrag des VHV auf der Landeshauptvorstands-Sitzung des BBW am 11.11.2014:
Beschlussantrag:
- Der BBW fordert von den politisch verantwortlichen Politikern im Bundestag und im Bundesrat den Betrieb der Bahn als Daseinsvorsorge für Bürger und Wirtschaft in zuverlässiger Art und Weise wieder in hoheitlicher Regie durchzuführen. Nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik sind dann wieder grundsätzlich Beamte dafür einzusetzen.
- Der DBB wird aufgefordert diese Position aktiv deutlich öffentlich zu vertreten.
Begründung:
Die aufgeregte politische Diskussion über den Streik der GDL belegt, dass der sichere Betrieb der Bahn im Personen- und Güterverkehr für die Bevölkerung und die Wirtschaft als Infrastruktur von existenzieller Bedeutung ist und somit zur Daseinsvorsorge unerlässlich ist. Daher ist die Aufgabe grundsätzlich eine hoheitliche – zumal sie an Flächen für Gleise und Bahnhöfe gebunden organisiert werden muss. Nur der zuverlässige Bahnverkehr bietet der Gesellschaft einen Basis für persönlich und wirtschaftlich relevante Entscheidungen einschließlich der Investitionen.
Auch haben sich die marktwirtschaftlichen Vorstellungen der Bahnreform der 1990er-Jahre nicht realisieren lassen. Der Wettbewerb auf der Schiene ist ein Flop. Die Leistung der Bahn hat sich nicht merklich verbessert. Aber die Gehälter von Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern sind deutlich höher als die der Führungsbeamten zu früheren Zeiten.
Die Verstaatlichung lässt sich durchführen. Der Bund ist nach wie vor im unmittelbaren oder mittelbaren Besitz von 100% aller Aktien der Bahn AG.
Darüber hinaus wäre dies eine Maßnahme zur Entbürokratisierung, weil sich dadurch ein Tarifeinheitsgesetz oder ähnliches erübrigen würde.
Bernhard Freisler
Landesvorsitzender