Stellungnahme zu NSI

In den vergangenen Jahren war NSI immer wieder ein Thema in unserer Verbandsarbeit. Spätestens seit dem Bericht de Rechnungshofes von 2009 hatten wir mit einer Prüfung und Änderung oder gar Abschaffung dieses in den Augen vieler als völlig überzogenes Instrument angesehenen Systems gerechnet. Bei mehreren politischen Gesprächen haben wir das Thema vorgetragen. Der Vorstand hat sich Anfang des Jahres erneut an die frühere finanzpolitische Sprecherin der Grünen und jetzige Landtagspräsidentin, Muhterem Aras, gewendet. Von NSI werden die KLR und die Förderdatenbank auch weiterhin als wichtige Steuerungselemente angesehen. Über den Einsatz weiterer Instrumente im Controlling jedoch wird auf ministerieller oder behördlicher Ebene entschieden. Die Landesregierung ist da der falsche Adressat.

Das Schreiben vom 2. August 2016:

Sehr geehrte Frau Dr. Plate,

vielen Dank noch einmal für Ihre E-Mail vom 3. März an Frau Aras und die kritische Nachfrage zur Nutzung von NSI in der allgemeinen Verwaltung. Wir haben uns daraufhin beim Finanzministerium erkundigt.

Der Adressat der Kritik ist in den Augen des Ministeriums nicht die Landesregierung, …, da der Einsatz der meisten Instrumente im Controlling freiwillig ist und – dem dezentralen Grundgedanken folgend – in der Verantwortung der einzelnen Nutzer (sprich Ämter usw.) liegt.

Lediglich die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und die Förderdatenbank sind Instrumente, die betrieben werden müssen – vermutlich zielt Ihre Kritik genau darauf ab. Diese Vorgehensweise folgt dem unstrittigen Ziel, Transparenz zu schaffen. Die KLR ist derzeit auf Basis eines Ministerratsbeschlusses flächendeckend in allen Behörden im Einsatz, um die Option zu erhalten, landesweit den Ressourcenverbrauch nach Aufgaben (Steuer, Denkmalpflege, Landwirtschaft usw.) abzubilden und zentral zur Steuerung zu nutzen. Allerdings liegen der Grad der Detaillierung und damit auch der Pflegeaufwand weitgehend im Ermessen der Ressorts und Behörden.

Zur Kosten- und Leistungsrechnung: Die KLR wird flächendeckend in allen Behörden betrieben. Damit verbunden ist die Notwendigkeit, die Personalkosten der Mitarbeiter den Produkten zuzuordnen. Hier wird in der Tat häufig kritisiert, dass die Informationen aus der KLR in den Behörden nicht genutzt würden und der Aufwand für die Mitarbeiter für die Zuordnung der Arbeitszeiten daher zu hoch sei. …

KLR-Informationen sind auch für eine ressortübergreifende Darstellung des Ressourceneinsatzes für Aufgaben des Landes und eine zentrale Planungsunterstützung vorgesehen (bspw. eine Gesamtsicht auf eine in Ministerien und Regierungspräsidien wahrgenommene Fachaufgabe). Für diese zentrale Nutzung sind ein flächendeckender Einsatz und gewisse Mindeststandards vereinbart. Standards gibt es vor allem bei der Abbildung von Förderprogrammen und Querschnittsaufgaben. Der Detaillierungsgrad der KLR und damit auch der Betreuungsaufwand liegen dennoch, wie bereits erwähnt, weitgehend im Ermessen der Ministerien. Die Mindeststandards erfordern in aller Regel auch keine individuelle, tagesaktuelle Erfassung der Arbeitszeiten (CATS), sondern erlauben eine pauschalierte Vorgehensweise.

Zum Hintergrund: Im Jahr 2013 hat der Lenkungsausschuss Neue Steuerung und Haushaltsmodernisierung, der in Fragen der Verwaltungssteuerung als landesweites Entscheidungsgremium fungiert, die eingesetzten Instrumente einer Überprüfung unterzogen. Er kam zu dem Ergebnis, dass die Instrumente der verwaltungsinternen Steuerung im Kern unverzichtbar sind. Die Herausforderung liegt darin, die bedarfsorientierte Ausprägung und die Balance zwischen zentralen Rahmenbedingungen und dezentralen Anforderungen zu finden.

Als Folge der Beratenden Äußerung des Rechnungshofs hatte der Landtag eine regelmäßige Berichtspflicht zur Entwicklung der Steuerungsinstrumente beschlossen. Diese wurde nach dem Bericht aus dem Frühjahr 2014 (LT-Drucksache 15/5377) mit Zustimmung des Rechnungshofs aufgehoben. Zentrale Rahmenbedingungen für alle Ressorts sind derzeit

  1. die KLR,
  2. die Pflege einer Förderprogrammdatenbank und
  3. die Benennung von Zielen im Staatshaushaltsplan.

Der geschickte Einsatz der Instrumente soll letztlich dazu beitragen, die begrenzten Haushaltsmittel besser einzusetzen, indem die Ziele und die angestrebten Ergebnisse stärker in die Planung einbezogen werden. Über die Budgetierung soll den Beteiligten die Möglichkeit eingeräumt werden, Ziele flexibel und damit wirtschaftlich zu erreichen. Vergleiche mit anderen Behörden und Ländern liefern dabei Hinweise auf Verbesserungspotenziale. Das integrierte, moderne IT-System bietet daneben Chancen zur Prozessoptimierung. Eine Teilhabe an “Budgeteinsparungen” soll die erforderlichen Anreize zu wirtschaftlichem Handeln für die Akteure schaffen. Basis für dieses Modell ist die Transparenz über Ziele und Aufgaben sowie deren Ressourcenverbrauch und deren Ergebnisse.

Vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und der finanziellen Nachhaltigkeit ist sicherlich noch die Frage zu diskutieren, inwieweit an zentraler Stelle verwaltungsintern ressortübergreifende Ziele der Landesregierung ein Thema sein können, oder inwiefern landesweite Informationen zu Aufgaben und deren Ressourcenverbrauch (KLR) zur Planung und Politikgestaltung genutzt werden sollen. Zu dieser Strategiediskussion gehört in den Augen des Finanzministeriums auch die Frage, ob verwaltungsintern der Blick auf den Ressourcenverbrauch im Vergleich zu einer Einnahmen-/Ausgabenbetrachtung stärker gewichtet wird und die Instrumente Vermögensrechnung und KLR diesbezüglich aufeinander abgestimmt werden.

Bitte entschuldigen Sie noch einmal, dass Sie so lange auf die Antwort warten mussten. Die Verzögerung war dem Umbruch nach der Landtagswahl im März geschuldet.

Mit freundlichen Grüßen

Simone Oehl

Persönliche Mitarbeiterin von Muhterem Aras, MdL

 

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