Gegenseitige Solidarität in der Gesamtorganisation

Und hier noch der zweite Antrag, den der VHV beim Landeshauptvorstand einbringt:

Antrag: Der Aktionsfond des DBB steht den Mitgliedsverbänden bei Tarifverhandlungen nur zur Seite wenn „DBB und Tarifunion“ von Anfang an an den Tarifverhandlungen beteiligt sind und das Ziel vom Bundesvorstand mitgetragen wird.

Begründung: 

Es muss vermieden werden, dass die Gesamtorganisation durch Zielsetzungen oder die Art und Weise des Vorgehens einer Organisation in Rechtfertigungsnöte gebracht wird. Der Fond darf nur in Anspruch genommen werden wenn die Gesamtorganisation hinter den Zielen steht. Das ist nur der Fall wenn sie schon bei der Formulierung und Festsetzung beteiligt ist. Das muss sichergestellt werden.

Das gerade aktuelle Beispiel zeigt, dass das Kommunikationskonzept katastrophal ist. Die Verantwortlichen der Mitgliedsverbände wurden überrascht. Die Gesamtorganisation wurde nicht vorbereitet. Viele Mitglieder können das Ziel sowie das Auftreten des GDL-Vorsitzenden nicht gutheißen und treten aus ihrem Verband aus. Ferner ist es ein Problem für die Mitgliedergewinnung.

Bisher fehlt zum Beispiel eine schlüssige Darstellung, die belegen würde, dass die GDL für den gesamten Fahrbetrieb die Mehrheit vertritt. Der Öffentlichkeit sollte auch mitgeteilt werden in wie viele und welche Unternehmen sich die Bahn gegliedert hat und wofür man nun den Anspruch für Tarifverhandlungen und einen Tarifabschluss erhebt.

Das ausschließliche grundsätzliche Beharren auf der Koalitionsfreiheit ist in politisch öffentlichen Diskussionen eine reine Verteidigungsschlacht, die auf die Dauer nicht zielführend ist.

Bernhard Freisler

Landesvorsitzender

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