Abgabe der Zentralen Familienkasse beim Landesamt für Besoldung und Versorgung

Das LBV wird die bislang im Rahmen eine Sonderzuständigkeit wahrgenommenen Aufgaben als Landesfamilienkasse für die Beschäftigten des Landes Baden-Württemberg an die Bundesagentur für Arbeit (BA) übertragen. Die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes ab dem 1. April 2022 wird ausschließlich durch die BA erfolgen.

Zum genauen Procedere und den Folgen des Zuständigkeitswechsels werden die kindergeldberechtigten Beschäftigten Anfang des nächsten Jahres mit ihrer Bezügemitteilung  ein Informationsblatt vom LBV erhalten.

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