Beihilfe: Absenkung der Einkünftegrenze für berücksichtigungsfähige Ehegatten von 18.000 € auf 10.000 € unwirksam!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat mit dem uns erst vor wenigen Tagen bekannt gewordenen Urteil vom 14.12.2017, Az.: 2 S 1289/16 die Regelung des § 5 Abs. 4 Nr. 4 BVO in der Fassung des Haushaltsbegleitgesetzes 2013/2014 zur Gewährung von Beihilfe für Ehegatten und Lebenspartner für unwirksam erklärt. Mit der Neufassung des § 5 Abs. 4 Nr. 4 BVO war die Einkünftegrenze dieses Personenkreises von 18.000 € auf 10.000 € abgesenkt worden. Weiterlesen
u.a. die Termine für den alljährlichen Ausflug und die Arbeitstagung festgelegt, die wir Ihnen für Ihre Planung gerne schon einmal mitteilen möchten:
Am vergangenen Dienstag hatten wir mit über 40 Teilnehmern eine sehr gut besuchte Mitgliederversammlung. Die Vorstellungrunde zeigte, dass viele zum ersten Mal teilgenommen haben, selbst bei langjähriger Mitgliedschaft. Das Echo war sehr positiv – also folgend Sie doch dem Beispiel, und nehmen Sie das nächste Mal auch an den Verbandsveranstaltungen teil.

