FAZ Kommentar

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Auf der Sitzung des Landeshauptvorstands Baden-Württemberg wurden die Anträge des VHV heftig und kontrovers diskutiert. Nicht allen war ersichtlich, dass sich die Anträge nicht gegen die Tarifbeschäftigten richten, sondern eine klare Positionierung für die Erledigung hoheitlicher Aufgaben durch Beamte einsetzen. Auch haben nicht alle Diskutanten verstanden, dass der zweite Antrag in erster Linie ein bessere Kommunikationspolitik anmahnt.

Herr Stich als Vorsitzender des BBW-Tarifunion hat dringend dahingehend appelliert, die Anträge gar nicht erst zuzulassen. Eine solche Vorgehensweise hätte sicherlich in großen Teilen der Mitglieder ein “G’schmäckle” zurückgelassen. Da die Anträge sehr kurzfristig eingereicht worden waren, aber doch sehr grundsätzliche Themen ansprechen, konnte der Kompromiss gefunden werden, die Anträge zur weiteren Behandlung an den Landesvorstand zu geben. Wir sind gespannt, zu welchen Ergebnissen das Gremium kommen wird.

In diesem Zusammenhang sei auf einen passenden Artikel in der FAZ verwiesen.

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Gegenseitige Solidarität in der Gesamtorganisation

Und hier noch der zweite Antrag, den der VHV beim Landeshauptvorstand einbringt:

Antrag: Der Aktionsfond des DBB steht den Mitgliedsverbänden bei Tarifverhandlungen nur zur Seite wenn „DBB und Tarifunion“ von Anfang an an den Tarifverhandlungen beteiligt sind und das Ziel vom Bundesvorstand mitgetragen wird.

Begründung: 
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Bahnverkehr zuverlässig streikfrei organisieren

BahnstreikBeschlussantrag des VHV auf der Landeshauptvorstands-Sitzung des BBW am 11.11.2014:

Beschlussantrag:

  1. Der BBW fordert von den politisch verantwortlichen Politikern im Bundestag und im Bundesrat den Betrieb der Bahn als Daseinsvorsorge für Bürger und Wirtschaft in zuverlässiger Art und Weise wieder in hoheitlicher Regie durchzuführen. Nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik sind dann wieder grundsätzlich Beamte dafür einzusetzen. 
  2. Der DBB wird aufgefordert diese Position aktiv deutlich öffentlich zu vertreten.

Begründung: Weiterlesen

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Herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft

Bild FamilieMögliche Auswirkungen auf den Familienzuschlag

Die Absenkung der Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld wird vom Bundesverfassungsgericht überprüft. Da der besoldungsrechtliche Familienzuschlag vom Bezug von Kindergeld abhängig ist, ist es zur Wahrung eventueller Rechte geboten, aktiv zu werden.

Das Bundesverfassungsgericht wird sich erneut mit der Frage beschäftigen, ob die von 27 auf 25 Jahre herabgesetzte Altersgrenze für den Bezug von Kindergeld verfassungsgemäß ist (Az. 2 BvR 646/14). Weiterlesen

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Beihilfefähigkeit von homöopathischen Arzneimitteln

TablettenIn jüngster Zeit mehrten sich die Fälle, in denen homöopathische Präparate, die bis-her stets als beihilfefähig anerkannt wurden, nunmehr unter Benennung des Hinweises Nr. 1540 im Beihilfebescheid nicht mehr als beihilfefähig anerkannt wurden. Begründet wurde dies mit dem Umstand, es handle sich um „registrierte homöopathische Präparate, denen der Wirksamkeitsnachweis fehlt und die deshalb z.B. im Beipackzettel den Zusatz enthalten ‘Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation‘, sind nicht beihilfefähig, da Ihnen damit der beihilferechtlich notwendige Nachweis, dass sie zur Heilung, Verhütung oder zur Linderung einer Erkrankung dienen (= therapeutische Indikation), fehlt“. Da diese Verfahrensweise nicht unter die am 01.04.2014 in Kraft getretene Neuregelung in § 6 Abs. 2 BVO fällt, wandten wir uns an das LBV mit der Bitte um Klärung der genannten Verfahrensweise. Die Abteilungsleiterin Beihilfe, Frau Birkhold, teilte hierauf am 27.08.2014 Folgendes mit: Der aktuellen Rechtsprechung folgend, wurde seitens der Beihilfestelle zwischen solchen homöopathischen Präparaten mit und ohne einem Wirksamkeitsnachweis und somit zwischen beihilfefähigen und nicht beihilfefähigen Präparaten unterschieden. Da solche Prüfungen mit einem immens hohen Zeitaufwand verbunden waren, hat sich das LBV entschlossen, ein solches Unterscheidungsverfahren künftig nicht mehr durchzuführen mit dem Ergebnis, dass nunmehr alle homöopathischen Präparate wieder beihilfefähig sind. Hierbei ist wie folgt zu verfahren:
– In offenen Widerspruchsfällen wird Beihilfe nachgewährt.
– Sofern Beihilfebescheide ohne Widerspruchserhebung bereits bestandskräftig geworden sind, sollen solche Beihilfefälle der Landesgeschäftsstelle vorgelegt werden, die sodann diesbezüglich Kontakt mit dem LBV aufnehmen würde mit dem Ziel, auch in diesen Fällen eine Beihilfenachgewährung zu erreichen.

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Bundesverwaltungsgericht: Kein Konkurrenzverbot für Ruhestandsbeamte

ParagraphBeamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch dann ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 26. Juni 2014 entschieden.

Der Kläger war seit 1984 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Professor für Medizin für das Fach Pathologie und Chefarzt an einem Universitätsklinikum. Nachdem er den Ruf einer anderen Universität erhalten hatte, wurde ihm 1991 in einer Bleibevereinbarung zugesagt, er dürfe pathologische Diagnostikleistungen (Untersuchung von Gewebeproben) für externe Auftraggeber mit den personellen und sachlichen Mitteln der Universität gegen Erstattung der Kosten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erbringen. In der Folgezeit scheiterten Versuche, die dem Kläger hierfür erteilte Nebentätigkeitsgenehmigung zu widerrufen. Nach Eintritt in den Ruhestand im Oktober 2010 führte der Kläger die bisherige Nebentätigkeit in einem eigenen Institut fort. Die Beklagte untersage ihm dessen Betrieb mit sofortiger Wirkung im Hinblick darauf, dass sie selbst pathologische Diagnostikleistungen anbiete. Sie vertritt die Auffassung, die Tätigkeit des Klägers beeinträchtige dienstliche Interessen, weil ihr der Kläger Konkurrenz mache. Weiterlesen

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Verbandsnachrichten Oktober 2014

Lesen Sie hier die aktuellen Verbandsnachrichten.

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Wolf Eisenmann als Erster Landesbeamter des Landkreises Böblingen verabschiedet

CIMG8217Am Freitagabend, 10.10.2014, wurde unser Vorstandsmitglied Wolf Eisenmann nach 27 Jahren als ELB des Landkreis Böblingen aus dem Amt verabschiedet. In der gut gefüllten Kongresshalle machten auch wir Vorstandskollegen unsere Aufwartung. Sein Einsatz – kommunal für Umwelt und Abfallwirtschaft und andererseits berufspolitisch für die Besoldung der ELB in Baden-Württemberg – waren nur zwei Marksteine neben vielen weiteren außerordentlich wichtigen und erfolgreichen Projekten, die Wolf Eisenmann in seiner langen Dienstzeit umsetzen konnte. Wir freuen uns für ihn über diesen schönen Abschied. Uns hingegen bleibt er “noch ein Weilchen” erhalten.

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Renten – Pensionen – Steuerzahler

Zahlen_Daten_FaktenZum Thema Beamtenpensionen hatten wir Ihnen an dieser Stelle bereits vor kurzem einige vom Seniorenverband öffentlicher Dienst aufbereitete Fakten zur Verfügung gestellt. Ganz aktuell hat uns ein sehr lesenswerter Beitrag von Ulrike Schork erreicht, in dem sie sich mit der Übertragung der Mütterrente auf Beamtinnen beschäftigt, den wir Ihnen nicht vorenthalten möchten.

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Heute: Verbandsexkursion 2014

Am Donnerstag, 25. September 2014, startet unser Bus um 12:30 Uhr, wie üblich, neben dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, Theodor-Heuss-Straße 4 in Stuttgart.

Unser Ziel ist – immerhin drei Verbandsmitglieder haben richtig geraten – Kloster Maulbronn. Kloster Maulbronn gilt als die am vollständigsten erhaltene mittelalterliche Klosteranlage der Zisterzienser nördlich der Alpen. Dieser Erhaltung verdankt Kloster Maulbronn den Rang als Weltkulturerbe der UNESCO. In diesem Jahr feiert Maulbronn das 20-Jahr Jubiläum der Verleihung des Weltkulturerbe-Titels. Aus diesem Anlass wurde auch eine Zwei-Euro-Münze mit dem Motiv des Klosters geprägt. Nach einer kurzen Begrüßung vor Ort, werden wir eine interessante Führung durch die Anlage bekommen.

Der Bus bringt uns dann nach Schützingen, einem kleinen Ort im südlichen Stromberg. Das Straßendorf ist bekannt für seine Fachwerkhäuser und den noch sehr gut erhaltenen Scheunengürtel. Nach einem gemütlichen Gang durch das Dorf treffen wir gegen 18:00 Uhr im Weingut Zaiss ein. Zu den ausdrucksvollen Weinen des Weingut Zaiß gehören das ehrliche schwäbische Viertele genauso wie die besten Weine für ambitionierte Weintrinker. Dazu wird Deftiges und Leckeres aus der schwäbischen Küche gereicht.

Die Rückkehr in Stuttgart wird für 21:00 Uhr angestrebt.

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